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- DAZ 15/2012
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DAZ aktuell
Rx-Bonusmodell erlaubt
In seinen Boni-Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2010 zwar bestimmt, dass Rx-Boni, die sich aus Sicht des Verbrauchers nicht mehr als "geringwertige Kleinigkeit" darstellen, unzulässig sind. Er entschied jedoch nicht, ob diese "Spürbarkeitsschwelle" pro verschriebenem Arzneimittel oder pro Rezept gelten soll. Seither entscheiden Gerichte diesbezüglich unterschiedlich. Für das Oberlandesgericht Jena gilt sie dieser Entscheidung zufolge pro Arzneimittel.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist man jetzt wieder so weit wie vor ein paar Jahren: Damals sei es um die Frage gegangen, ob die Arzneimittelpreisverordnung überhaupt tangiert sei, jetzt gehe es darum, ob die vom BGH kreierte Spürbarkeitsschwelle an das Rezept oder an das Arzneimittel anknüpfe. Der BGH muss sich mit dieser Frage somit über kurz oder lang beschäftigen.
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