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DAZ aktuell
Erweitertes Preismoratorium
HAV kontra Merck Serono
Laut einer der DAZ vorliegenden Schreiben verweigert Merck Serono die Erstattung der vom GKV-Spitzenverband errechneten Herstellerrabatte für die beiden Arzneimittel Rebif und Vigantoletten. Bei Vigantoletten greift der sogenannte erweiterte Herstellerrabatt in den Fällen, in denen das Arzneimittel für Kinder verordnet wird und daher von den Krankenkassen erstattet werden muss.
Rechenzentren zwischen den Fronten
Erneut geraten damit die Apothekenrechenzentren zwischen die Fronten eines Streits zwischen Merck Serono und dem GKV-Spitzenverband über die Höhe des Herstellerrabattes. "Die vom GKV-Spitzenverband praktizierte Berechnungsweise der Preismoratoriumsabschläge steht nach der Rechtsauffassung unseres Hauses und unseres Verbandes, des vfa, nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Daher findet diesbezüglich derzeit eine Überprüfung durch das BMG statt", heißt es in den Merck Serono Schreiben an die Apothekenrechenzentren. Bis zum Abschluss der Prüfung durch das BMG könne man bei Wahrung der Rechtsposition – und auch zur Vermeidung von für alle Beteiligten höchst aufwendigen Rückabwicklungsverfahren – die geltend gemachten Preismoratoriumsabschläge ab sofort nicht länger an die Apothekenrechenzentren erstatten.
Kulanz hat ein Ende
Bislang habe Merck Serono die Abschläge trotz deren rechtlicher Fragwürdigkeit allein aus dem Grund erstattet, um die Apotheker in dieser sie materiell nicht betreffenden Auseinandersetzung schadenfrei zu halten. Aufgrund des Verhaltens des GKV-Spitzenverbandes sehe sich das Unternehmen "zu unserem großen Bedauern" außerstande, diese kulante Haltung weiterhin aufrecht zu erhalten. Die jetzige temporäre finanzielle Belastung der Apotheker bedeute keinen Zahlungsausfall, sondern lediglich einen Zahlungsaufschub bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Preismoratoriumsabschläge, so Merck Serono weiter.
HAV: Apotheken dürfen nicht belastet werden
Damit gibt sich der Hessische Apothekerverband nicht zufrieden. Es könne durchaus unterschiedliche Auffassungen über das Preismoratorium geben, so der HAV. Dies dürfe aber nicht zu dem von Merck Serono gewählten Verfahren führen, die Apotheken zu belasten. Vielmehr müsse das Unternehmen nach Gesetzeslage die Rückzahlung der Abschläge gegenüber den Krankenkassen geltend machen. "Diesen Weg wählen Sie bewusst nicht, sondern wählen den bequemen aber rechtlich unzulässigen Weg über die Apotheken", protestiert der HAV.
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