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Ticagrelor: Neuer Erstattungsbetrag erst später
Umstellungstermin für AstraZenecas Brilique® wurde verschoben
Hintergrund der Problematik ist, dass mit AstraZenecas Brilique® das erste Produkt die frühe Nutzenbewertung mitsamt den Preisverhandlungen durchlaufen hat. Durch die neuen Rabattvereinbarungen wurden Lagerwertverluste in Apotheken befürchtet. Am 12. Juli hatten sich GKV-Spitzenverband, PKV-Spitzenverband, Herstellerverbände, Phagro, IFA, ABDATA sowie DAV getroffen, um eine kurzfristige Lösung für das Problem zu finden. Eine endgültige Lösung wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Beteiligten verständigten sich allerdings darauf, bis zur endgültigen Klärung den bisherigen Abrechnungsmodus beizubehalten.
Die Gefahr von Lagerwertverlusten bestehe nicht, erklärte ein AstraZeneca-Sprecher. Sobald die technischen Voraussetzungen im Handelsweg geschaffen seien, werde AstraZeneca den Apotheken den Rabatt für Packungen, die vor der Listung in der Lauer-Taxe eingekauft, aber erst danach abgegeben wurden, selbstverständlich erstatten. Dafür sollen Apotheker am Vorabend des noch festzulegenden Stichtags ihren aktuellen Lagerbestand per Faxformular an das Unternehmen melden.
Auch der GKV-Spitzenverband betont, es gebe für niemanden Nachteile durch die neuerliche Verschiebung: Der ausgehandelte Erstattungsbetrag gelte unverändert rückwirkend ab dem 1. Januar 2012. Die anfallenden Erstattungsbeträge würden nun einfach später mit den Kassen verrechnet, sobald die technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten geschaffen seien.
Offen ist nun, wann die Umstellung tatsächlich erfolgen soll. Die Rechenzentren plädieren bereits dafür, die Umstellung erst zum 1. Januar 2013 vorzunehmen. Die Rabatte für das Jahr 2012 sollten nach ihrer Meinung dann rückwirkend abgewickelt werden. So bliebe genug Zeit, alle offenen Fragen zu klären und bestehende Schwierigkeiten zu beheben.
Neben der praktischen Frage nach dem konkreten Umstellungstermin ist auch die inhaltliche Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer zu klären. Wird der neu vereinbarte Rabattbetrag inklusive oder exklusive der Mehrwertsteuer gewährt? Zu dieser Frage sei seitens der zuständigen Ministerien noch eine Klärung herbeizuführen, erklärte ein ABDA-Sprecher.
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