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Gesundheitspolitik
Bundesregierung legt ersten AMNOG-Erfahrungsbericht vor
Die Bundesregierung ist zufrieden mit dem bisher Erreichten und sieht ihren Ansatz bestätigt. Bis Juni 2013 lagen 43 Beschlüsse über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel vor, zudem 21 Vereinbarungen über Erstattungsbeträge. Viermal wurde die Schiedsstelle angerufen. Diese geringe Zahl von Schiedsverfahren lasse erwarten, dass der Grundgedanke des AMNOG trage – nämlich auf Verhandlungslösungen zu setzen, so der Bericht.
Auch die Voraussetzungen für die Abrechnung der Erstattungsbeträge seien geschaffen. Allerdings bestehe ein "großes Maß an Intransparenz über die gültigen Erstattungsbeträge", konstatiert der Bericht. Grund sei die gewählte Ausgestaltung des Meldeverfahrens. Gleichzeitig bestehe bei einigen Beteiligten nach wie vor "offensichtlich Unsicherheit hinsichtlich der Geltung des Erstattungsbetrags bei der Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung". Bekanntlich sind Apotheker, Großhändler und Hersteller der Meinung, der ursprüngliche Listenpreis sei die korrekte Basis, um die Handelsmargen zu berechnen. Kassen und Gesundheitsministerium halten hingegen den ausgehandelten rabattierten Preis für die richtige Grundlage. Dass es hier noch Probleme gibt, sieht die Regierung auch durch die Stellungnahmen betroffener Verbände bestätigt, die sie für ihren Bericht eingeholt hat (die Apotheker äußerten sich übrigens nicht).
Letztlich räumt die Regierung ein: das AMNOG ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Aber: das System sei von Anfang an als ein lernendes konzipiert gewesen – und die Akteure zeigten sich bereit, es konstruktiv weiterzuentwickeln. Auch die Bundesregierung werde die Auswirkungen der AMNOG-Regelungen kontinuierlich weiter beobachten und evaluieren, heißt es abschließend im Bericht.
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