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- AZ 31/2013
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Gesundheitspolitik
Erst kein Impfstoff, dann kein Geld
Das Deutsche Apotheken Portal berichtete vergangene Woche über den Retaxationsfall. Tatsächlich wurde das fragliche Rezept Ende September 2012 ausgestellt. Die Abgabe des Impfstoffs für den Sprechstundenbedarf erfolgte aber erst im Dezember. Doch bekanntlich waren die Zeiten chaotisch. Später als üblich konnten die Apotheken in Bayern beginnen, die ärztlichen Rezepte zu beliefern. Die im bayerischen Arzneiliefervertrag vorgesehene Abgabefrist von einem Monat war da schnell überschritten. Nach der einschlägigen Norm führt eine Überschreitung dieser Frist nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs, wenn der Apotheker glaubhaft macht, "dass die Fristüberschreitung aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder Rücksprache mit dem verordnenden Arzt unvermeidlich war". Dies geschah im gegebenen Fall allerdings nicht durch einen ausdrücklichen Vermerk. Schließlich kannten alle Betroffenen, auch die Krankenkassen, die Lieferprobleme in Bayern.
AOK verspricht sachgerechte Prüfung
Die AOK Bayern geht allerdings nicht davon aus, dass es nun zu weitflächigen Retaxationen wegen einer verspäteten Belieferung der Rezepte kommen wird. "Sollte es gleichwohl zu einer Retaxation kommen, soll die betroffene Apotheke dagegen Einspruch erheben", so die Kasse gegenüber DAZ.online. Und weiter: "Die AOK Bayern wird – wie es die bayerischen Apotheken gewohnt sind – auch in diesen Fällen sachgerecht prüfen und selbstverständlich die besondere Situation in der letzten Saison berücksichtigen". Wie vertraglich vorgesehen, werde die Apotheke dann eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis erhalten.
Trotz der unerfreulichen Erfahrungen des vergangenen Herbstes, setzen die bayerischen Krankenkassen auch in der kommenden Saison auf exklusive Rabattverträge über Grippeimpfstoffe. Diesmal übernehmen zwei Hersteller die Versorgung – Abbott und Sanofi.
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