Gesundheitspolitik

Herstellerrabatt auf dem Prüfstand

EU untersucht deutsche Ausnahmeregelung

Berlin (jz). Die Europäische Kommission nimmt eine deutsche Regelung zu Arzneimittelpreisen unter die Lupe: Pharmaunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten können hierzulande eine Ausnahme vom erhöhten Herstellerabschlag beantragen. Dies könnte eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellen, erklärt die Kommission, denn die Befreiung von der Rabattpflicht wirke sich auf staatliche Mittel aus. Dann wiederum müssten die EU-Beihilfevorschriften beachtet werden. Während der Untersuchung erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der deutsche Gesetzgeber hat für die Zeit vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013 den erhöhten Herstellerabschlag von 16 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel sowie ein Preismoratorium eingeführt. Grundlage hierfür war die Richtlinie 89/105/EWG, die EU-Mitgliedstaaten einräumt, einen Preisstopp für Arzneimittel zu verfügen. Diese sieht aber eine Ausnahme vor: Wenn es "durch besondere Gründe gerechtfertigt" ist, dürfen Pharmaunternehmen eine Abweichung vom Preisstopp beantragen. Auch Deutschland führte mit dem GKV-Änderungsgesetz eine solche Ausnahmeregelung ein.

Daraufhin wurde "eine Reihe von Unternehmen" von der Pflicht zum erhöhten Rabatt befreit, wie die Kommission mitteilt. Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das die Ausnahmebescheide erließ, wurden bis zum 17. Juni 2013 zehn Befreiungen erteilt: Das Amt reduzierte den Herstellerrabatt für die Pharmaunternehmen Bencard Allergie, Inopha, isopharm, SpePharm, Concept Pharma, HAL Allergie, Schur Pharmazeutika, Tussin Pharma, Veron Pharma und docpharm Arzneimittelvertrieb jeweils für gewisse Zeiträume auf 6 Prozent.

Nachdem sich ein deutsches Pharmaunternehmen bei der EU-Kommission beschwerte, leitete diese nun die Untersuchung der deutschen Regelung ein. Sie vertritt die Auffassung, dass die Ausnahmeregelung eine staatliche Beihilfe darstellt, da sich die Befreiung von der Rabattpflicht auf staatliche Mittel auswirkt: Sie führt zu höheren Kosten der gesetzlichen Krankenkassen, die vor allem aus dem öffentlichen Gesundheitsfonds gespeist werden, der wiederum teilweise aus einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss finanziert wird.

Sollte es sich um staatliche Beihilfe handeln, müsste die deutsche Regelung allerdings mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Denn staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten müssen die allgemeinen Kriterien der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" erfüllen. Dies soll verhindern, dass sich marode Unternehmen zum Nachteil effizienterer Wettbewerber künstlich mit staatlichen Mitteln über Wasser halten.

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