Wirtschaft

Millionen-Strafe für J&J und Novartis

Verzögerung von Fentanyl-Generika war Kartellverstoß

BERLIN (ks) | Die Europäische Kommission hat gegen die Pharmaunternehmen Johnson & Johnson (J&J) und Novartis Geldbußen in Höhe von rund 10,8 Millionen Euro bzw. 5,5 Millionen Euro verhängt. Grund: Im Juli 2005 hatten die niederländischen Tochtergesellschaften beider Unternehmen unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht vereinbart, die Markteinführung einer generischen Version des Schmerzmittels Fentanyl in den Niederlanden zu verzögern.
Foto: Johnson & Johnson
Muss eine Millionenstrafe zahlen: der Arzneimittelhersteller Johnson & Johnsons (hier der deutsche Standort Neuss).

J&J habe Novartis dafür bezahlt, die Markteinführung des Generikums zu verzögern, erläutert der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia. Für ihn nicht nur ein kartellrechtliches, sondern auch ein moralisches Problem: „Die beiden Unternehmen haben Patienten, darunter krebskranke Menschen, in den Niederlanden auf skandalöse Weise eine billigere Version dieses Arzneimittels vorenthalten“. Almunias Hoffnung ist, dass der heutige Beschluss Pharmaunternehmen dazu veranlasse, „gründlich nachzudenken, bevor sie solche wettbewerbswidrigen Absprachen treffen, die Patienten und Steuerzahlern schaden.“

2005 lief der für Fentanyl-Depotpflaster von J&J geltende Schutz in den Niederlanden aus. Die Novartis-Tochter Sandoz stand dort kurz vor der Markteinführung ihres generischen Fentanyl-Depotpflasters. Doch dann kam es anders: Statt mit dem Verkauf des Generikums zu beginnen, schloss Sandoz im Juli 2005 mit Janssen-Cilag, der niederländischen J&J-Tochter, eine „Vereinbarung über gemeinsame Verkaufsförderung“. Diese habe große Anreize für Sandoz enthalten, nicht in den Markt einzutreten, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Die Vereinbarung wurde im Dezember 2006 beendet, als die Markteinführung eines generischen Fentanyl-Pflasters durch ein Drittunternehmen unmittelbar bevorstand.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass mit dieser Vereinbarung unter Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wurde. 

Das könnte Sie auch interessieren

EU-Kartellverfahren wegen „Pay-for-delay"

Teva muss Wettbewerbsabsprachen um Modafinil erklären

Actelion wird gekauft, LifeScan (vielleicht) abgestoßen

J&J stärkt Pharma-Sparte

Pharmaabsprachen auf dem Prüfstand

Viel Geld für nichts

Von Reverse Payments profitieren Original- und Generikahersteller – die Gesellschaft zahlt

Geld fürs Nichtstun?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.