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- AZ 51/2013
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Wirtschaft
Millionen-Strafe für J&J und Novartis
Verzögerung von Fentanyl-Generika war Kartellverstoß
J&J habe Novartis dafür bezahlt, die Markteinführung des Generikums zu verzögern, erläutert der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia. Für ihn nicht nur ein kartellrechtliches, sondern auch ein moralisches Problem: „Die beiden Unternehmen haben Patienten, darunter krebskranke Menschen, in den Niederlanden auf skandalöse Weise eine billigere Version dieses Arzneimittels vorenthalten“. Almunias Hoffnung ist, dass der heutige Beschluss Pharmaunternehmen dazu veranlasse, „gründlich nachzudenken, bevor sie solche wettbewerbswidrigen Absprachen treffen, die Patienten und Steuerzahlern schaden.“
2005 lief der für Fentanyl-Depotpflaster von J&J geltende Schutz in den Niederlanden aus. Die Novartis-Tochter Sandoz stand dort kurz vor der Markteinführung ihres generischen Fentanyl-Depotpflasters. Doch dann kam es anders: Statt mit dem Verkauf des Generikums zu beginnen, schloss Sandoz im Juli 2005 mit Janssen-Cilag, der niederländischen J&J-Tochter, eine „Vereinbarung über gemeinsame Verkaufsförderung“. Diese habe große Anreize für Sandoz enthalten, nicht in den Markt einzutreten, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Die Vereinbarung wurde im Dezember 2006 beendet, als die Markteinführung eines generischen Fentanyl-Pflasters durch ein Drittunternehmen unmittelbar bevorstand.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass mit dieser Vereinbarung unter Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wurde.
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