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Notdienstpauschale ist eine "Anerkennung"

MÜNSTER (diz). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr steht zur Freiberuflichkeit des Apothekers, zum Apotheker als Heilberuf und Kaufmann und zur inhabergeführten Apotheke. Dies machte er in seinem Grußwort auf dem Westfälisch-lippischen Apothekertag am 20. April in Münster deutlich. Aber er bekräftigte auch, dass das AMNOG mit seinen Einsparungen notwendig war. Die Apotheken haben einen großen Beitrag dazu geleistet.

Man habe allerdings nicht damit gerechnet, dass der Großhandel seine Position so ausnützen würde, wodurch die Apotheker stärker belastet worden seien. Er sehe, so Bahr, dass die Apothekenzahl in den letzten Monaten zurückgegangen sei. Dennoch sei er froh, dass man in Deutschland die Niederlassungsfreiheit habe. Gleichwohl könne es nicht Aufgabe des Bundesgesundheitsministers sein, dafür zu sorgen, dass jede Apotheke überlebt. Unterm Strich sei die Zahl der Apotheken in Deutschland immer noch auf einer guten Höhe.

Zur Apothekenbetriebsordnung merkte Bahr an, dass er seinerzeit Vorschläge eingebracht hatte, die weniger Bürokratie erforderten. Im gemeinsamen Dialog mit der ABDA sei man jedoch dazu gekommen, die Anforderungen an die Qualität der Leistungen höher zu schrauben. Bahr wies zudem erneut darauf hin, was die Koalition in der zu Ende gehenden Legislaturperiode für die Apotheken getan habe, z. B. die erstmalige Anpassung des Fixzuschlages auf 8,35 Euro. Dabei musste allerdings der Anstieg der Packungszahlen berücksichtigt werden, weshalb die Anpassung nicht so ausgefallen sei, wie es sich die Apotheker gewünscht hätten.

Zu den Verhandlungen zum Kassenabschlag: Hier sparte Bahr nicht mit Kritik an den Krankenkassen. Prinzipiell sei er ein Freund der Selbstverwaltung. Aber wenn die Verhandlungen über die Höhe des Kassenabschlages in den Händen der Selbstverwaltung liegen und das Ergebnis dann an die Schiedsstelle geht und von dort an die Gerichte – "dann ist das nicht meine Vorstellung von Selbstverwaltung", so Bahr.

Zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz merkte der Bundesgesundheitsminister an, ihm sei bewusst, dass die vorgesehene Vergütung keine kostendeckende Pauschale für den Notdienst sei. Sie könne als Anerkennung gesehen werden, dass die Apotheken Gemeinwohlpflichten wie den Notdienst leisteten. Und hier sei es besonders eine Anerkennung für die Landapotheken. Die bisher schon erhobene Gebühr von 2,50 Euro bleibe im Übrigen bestehen. Er wisse auch, dass die Umsetzung dieses Gesetzes bürokratisch ausgefallen sei. Aber es gab bisher keine besseren Vorschläge, die Pauschale zu erheben, zu verteilen, vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht nur die GKV, sondern auch die PKV und andere Leistungsträger miteinbezogen werden müssen. Bahr: Wir haben jetzt einen Weg gefunden, die Vergütung auf den Weg zu bringen. Sollten wir dies lassen wegen zu viel Bürokratie oder es trotzdem machen? Ich meine, es ist besser, es zu machen." Er hofft, dass das Gesetz nun bald verabschiedet wird.

In dieser DAZ-Ausgabe finden Sie weitere Berichte zum Westfälisch-lippischen Apothekertag:


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