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Deutscher Apothekertag 2013
Anträge des Deutschen Apothekertages 2013: 2. Pharmazeutische Kompetenz
AV Nordrhein e.V.
Arzneimitteltherapiesicherheit
Verstärkte Einbindung der pharmazeutischen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker bei angemessener Honorierung
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesre-gierung auf, dem dringenden Handlungsbedarf in der Arzneimitteltherapiesicherheit mit ge-setzgeberischen Maßnahmen Rechnung zu tragen, bei denen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die pharmazeutische Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker einbe-ziehen und angemessen honorieren.
Begründung
Die Landesgesundheitskonferenz in Nordrhein-Westfalen (LGK) hat im letzten Jahr beschlossen, die Sicherheit bei der Therapie mit Arzneimitteln (AMTS) zu verbessern – auch mit dem zentralen Ziel, die Gefahr unerwünschter Nebenwirkungen bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Medikamente zu reduzieren. Bis zu fünf Prozent der Krankenhauseinweisungen sind Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen – das entspricht rund 215.000 Fällen pro Jahr allein in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 60 Prozent dieser Fälle könnten vermieden werden. Das heißt: Es besteht bei diesem aus Patientensicht immer wichtiger werdenden Thema dringender Handlungsbedarf - nicht nur in NRW, sondern bundesweit. Die Apotheker haben hier bereits die Initiative ergriffen und Lösungsansätze entwickelt, um ihr pharmazeutisches Wissen künftig noch aktiver einzubringen.
Die neue Bundesregierung, die im September gewählt wird, ist gefordert, dem dringenden Handlungsbedarf beim Thema Arzneimitteltherapiesicherheit Rechnung zu tragen. Wer wie das Bundesgesundheitsministerium offiziell das Ziel verfolgt, „die Qualität des Gesundheits-systems weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren“, muss vor dem Hintergrund milliardenschwerer Rücklagen die Patientensicherheit bei der Arzneimittelthera-pie stärker in den Fokus rücken. Hier kann eine gezielte Investition in effektive Maßnahmen zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit maßgeblich auch dazu beitragen, die immensen Folgekosten durch Nicht-Einnahme und Fehlmedikation entscheidend einzudämmen.
Es liegt in der Natur der Sache: Erst wenn Patienten - zumeist teure - Medikamente richtig einnehmen, sind die Weichen für einen Therapieerfolg gestellt. Dazu können und wollen Apothekerinnen und Apotheker mit ihrem pharmazeutischen Wissen in Zukunft noch stärker als bisher ganz wesentlich beitragen.
Antrag angenommen
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AK Berlin
Gemeinsam für die Patienten – AMTS gestalten, fördern und kommunizieren
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker setzt sich dafür ein, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit noch intensiver gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten im stationären und ambulanten Bereich industrieunabhängig gestaltet und gefördert wird.
Dafür müssen in den Kliniken die finanziellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies könnte unter anderem dadurch geschehen, dass die Zahl der Krankenhausapotheker/innen entsprechend des ADKA-Zielepapiers auf den europäischen Durchschnitt von 1 Apotheker/in pro 100 Krankenhausbetten angehoben wird. Das aktuelle Krankenhausentgeltsystem DRG in der jetzt gültigen Form sollte nach seinen Auswirkungen auf die Arzneimitteltherapiesicherheit hinterfragt werden.
Die Kommunikation zwischen Apotheker/innen, Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal muss weiter verbessert werden. Die Patienten sind in die Umsetzung stärker einzubeziehen.
Begründung
Arzneimittel-Krankenhauslisten, Rabattverträge und Festbeträge führen häufig zum Aus-tausch der von den Patienten gewohnten Arzneimittelfirmen. Zusätzlich verwirren Stückelungen und unterschiedlich therapeutisch sinnvolle Einnahmezeitpunkte Patienten wie Pflegepersonal.
Für eine bessere Kommunikation aller Beteiligten ist es daher von Therapiebeginn an wichtig, sich auf den Wirkstoff, seine Dosierung und der optimalen Darreichungsform zu beziehen. Arzneimittelnamen, die nicht den Wirkstoff vollständig im Namen enthalten, erschweren Patienten und Pflegepersonal die Identifizierung des richtigen Wirkstoffes. Fehler werden schlechter erkannt.
Daher sollten sich zukünftige Informationsangebote insbesondere für Patienten, z.B. der Medikationsplan der Deutschen Arzneimittelkommission der Ärzte und ärztliche Verordnun-gen, nur auf den Wirkstoffnamen beziehen. Für eine gute AMTS benötigen die Leistungser-bringer und die Patienten keine Werbung für einzelne Arzneimittelfirmen.
Des Weiteren sollte über regelmäßige Schulungsangebote für Patienten, deren Angehörige und dem Pflegepersonal zur Erkennung und richtigen Anwendung der Arzneimittel, z.B. über die Heilberufekammern, nachgedacht werden, damit eine stärkere Sensibilisierung der Problematik die Patienten und deren Angehörige zur stärkeren Nachfrage des bereits vorhandenen Beratungsangebotes stationär, ambulant und in den Apotheken anregt.
Antrag angenommen
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AK Westfalen-Lippe
Ausbildung in Arzneimitteltherapiesicherheit im Praktischen Jahr
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bun-desapothekerkammer und die Apothekerkammern auf, ein bundesweit einheitliches Curriculum für die Ausbildung in Arzneimitteltherapiesicherheit im Praktischen Jahr zu entwickeln. Diese Entwicklung soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland erfolgen. Basierend auf diesem Curriculum sollen in den Kammerbezirken entsprechende Ausbildungskonzepte umgesetzt werden.
Begründung
In der Apothekenbetriebsordnung von Juni 2012 erscheint zum ersten Mal der Begriff Arz-neimitteltherapiesicherheit. Arzneimitteltherapiesicherheit und Therapietreue des Patienten sind das Ziel der neuen pharmazeutischen Tätigkeit Medikationsmanagement. Darauf und auf die Umsetzung von Arzneimitteltherapiesicherheit auf jeder Stufe des Medikationsprozesses gilt es, die Pharmazeuten/innen im Praktikum vorzubereiten. Weiter setzt die patientenorientierte Pharmazie die strukturierte Ausbildung in Apotheken sowie im praktikumsbegleitenden Unterricht neben den im Hochschulstudium vermittelten Kenntnissen voraus.
Antrag angenommen
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AK Berlin und AK Westfalen-Lippe
Stärkung der pharmazeutischen Kompetenz: „Rx-Versorgung im Einzelfall“
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die den Apotheken eine umfängliche, zeitnahe Arzneimittelversorgung in den Fällen ermöglicht, in denen Patientinnen/Patienten auf Arzneimittel angewiesen sind, eine entsprechende Verordnung des/der behandelnden Arztes/Ärztin jedoch wegen Nichterreichbarkeit eines Arztes/einer Ärztin nicht beigebracht werden kann.
Dazu sind neben den rein technischen Fragen vor allem die Möglichkeiten und Grenzen ab-zuklären, in welchen Situationen, unter welchen Bedingungen und bei welchen verschrei-bungspflichtigen Arzneimitteln, Stärken und Packungsgrößen eine Apothekerin oder ein Apotheker Patientinnen und Patienten versorgen darf.
Begründung
Patientinnen/Patienten mit Dauermedikation verlangen nicht selten in Apotheken, dass ihnen die entsprechenden Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung ausgehändigt werden. Vergleichbare Situationen ergeben sich häufig im Falle der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus vor Wochenenden bzw. Feiertagen. Auch in diesen Fällen können die notwendigen ärztlichen Verordnungen bezüglich der vom Krankenhaus vorgegebenen Arz-neimittel wegen Nichterreichbarkeit der Ärzte nicht beigebracht werden. Ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung bzw. ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist nach derzeiti-ger Rechtslage in Apotheken eine Arzneimittelabgabe jedoch untersagt, so dass die Patientinnen/Patienten unversorgt bleiben müssen. Durch eine entsprechende Rechtsvorschrift sollte den Apothekerinnen/Apothekern in diesen Fällen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf der Grundlage der in den Apotheken vorhandenen, patientenbezogenen Arzneimitteldokumentationen die jeweils kleinste Menge des/der benötigten Arzneimittel(s) abzugeben.
Die „Rx-Versorgung im Einzelfall“ soll nicht den Arzt ersetzen, sondern vor allem temporär auftretende Versorgungslücken durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungsverpflichtungen von (Haus-)Ärzten ausgleichen und damit die Versorgung der Patienten schneller, sicherer und auch kostengünstiger gestalten, indem Notärzteeinsätze oder Klinikeinweisungen oder auch nur der „Besuch“ der Ersten-Hilfe-Stellen unterbleiben können.
Antrag abgelehnt
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AK Westfalen-Lippe
Nutzung der fachlichen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker bei der Arzneimittelversorgung
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die den Apotheken eine umfängliche, zeitnahe Arzneimittelversorgung in den Fällen ermöglicht, in denen Patientinnen/Patienten auf Arzneimittel angewiesen sind, eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes jedoch wegen Nichterreichbarkeit des Arztes nicht beigebracht werden kann.
Begründung
Patientinnen/Patienten mit Dauermedikation verlangen nicht selten in Apotheken, dass ihnen die entsprechenden Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung ausgehändigt werden. Grund ist, dass sie sich nicht rechtzeitig um ein Anschlussrezept gekümmert haben, der behandelnde Arzt allerdings nicht erreichbar ist. Vergleichbare Situationen ergeben sich häufig im Falle der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus vor Wochenenden bzw. Feiertagen. Auch in diesen Fällen können die notwendigen ärztlichen Verordnungen bezüglich der vom Krankenhaus vorgegebenen Arzneimittel wegen Nichterreichbarkeit der Ärzte nicht beigebracht werden. Ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung bzw. ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist nach derzeitiger Rechtslage in Apotheken eine Arzneimittelabgabe jedoch untersagt, so dass die Patientinnen/Patienten unversorgt bleiben müssen. Durch eine entsprechende Rechtsvorschrift sollte den Apothekerinnen/Apothekern in diesen Fällen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf der Grundlage der in den Apotheken vorhandenen, patientenbezogenen Arzneimitteldokumentationen die jeweils kleinste Menge des/der benötigten Arzneimittel(s) abzugeben.
Antrag an Ausschuss verwiesen
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AK Berlin
Stärkung der pharmazeutischen Kompetenz: „Rx-Versorgung im Einzelfall“
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker befürwortet die stär-kere Übernahme von arzneimittelbezogener Verantwortung durch den Berufsstand und fordert die entsprechenden politischen Entscheidungsträger auf, die rechtlichen Möglichkeiten für die Rx-Versorgung im Einzelfall durch Apothekerinnen und Apotheker in der niedergelassenen Apotheke zu schaffen.
Dazu sind neben den rein technischen Fragen vor allem die Möglichkeiten und Grenzen ab-zuklären, in welchen Situationen, unter welchen Bedingungen und bei welchen verschrei-bungspflichtigen Arzneimitteln, Stärken und Packungsgrößen eine Apothekerin oder ein Apotheker Patientinnen und Patienten versorgen darf.
Begründung
Die „Rx-Versorgung im Einzelfall“ soll nicht den Arzt ersetzen, sondern vor allem temporär auftretende Versorgungslücken durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungsverpflichtungen von (Haus-)Ärzten ausgleichen und damit die Versorgung der Patienten schneller, sicherer und auch kostengünstiger gestalten, indem Notärzteeinsätze oder Klinikeinweisungen oder auch nur der „Besuch“ der Ersten-Hilfe-Stellen unterbleiben können. Wie bereits in einem Antrag von 2009 erfolgreich gefordert, sind Kriterien zu entwickeln, mit denen beide Heilberufe, Arzt und Apotheker, hier zum Wohle des Patienten tätig sein können. Des Weiteren ließen sich mit einer „Rx-Versorgung im Einzelfall“ auch besonders beratungsintensive Arzneimittel besser überwachen, indem sie verschreibungspflichtig bleiben, aber dennoch niederschwelliger zugänglich gemacht werden. Als Beispiel sei hier die aktuelle Diskussion um die Pille danach genannt, wo das Arzneimittel den Frauen leichter (und in bestimmten Fällen ohne Arztbesuch) zugänglich gemacht werden könnte, durch die Beibehaltung der Verschreibungspflicht und damit auch der Preisbindung eine Werbung sowie ein Preiswettbewerb jedoch verhindert werden könnte.
Der Antrag knüpft an die positiv beschiedenen DAT-Anträge aus 2008 (Drucksache 2.1.6) und 2012 (Drucksache 4.2.2) an, wo es um die Diskussion über Anschlussverordnungen und Entlassmanagement ging, und zeigt die Bereitschaft des Berufsstandes, mehr pharmazeuti-sche Verantwortung auch zur Verbesserung bzw. zum Erhalt einer guten, flächendeckenden Arzneimittelversorgung zu übernehmen, und die Versorgung der Patienten gut und kosten-günstig sicherzustellen.
Antrag an Ausschuss verwiesen
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AK Mecklenburg-Vorpommern
Aufnahme-/Entlassmedikation
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, für eine bessere Verzahnung des Medikationsmanagements an der Schnittstelle „öffentliche Apotheke/Krankenhausapotheke“ einzutreten.
Begründung
Es bestehen Informationsdefizite zu Art und Umfang der Medikation bei stationärer Aufnahme von Patienten. Diese setzten sich bei der Entlassung in den ambulanten Bereich fort. Im Rahmen des Medikationsmanagements gewonnene Daten (und Kommentierungen) und de-ren Weiterleitung würden diese Lücken schließen.
Antrag zurückgezogen
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AK Westfalen-Lippe
Nutzung der fachlichen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker bei der Arzneimittelversorgung
Levonorgestrel
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Verord-nungsgeber auf, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu ändern, sodass Levonorgestrel als Notfallkontrazeptivum aus der Verschreibungspflicht entlassen wird und die Abgabe in der Apotheke erfolgt.
Begründung
Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte Levonorgestrel so schnell wie mög-lich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden. Erfolgt die Einnahme innerhalb der ersten 24 Stunden, werden bis zu 95 Prozent der Schwangerschaften verhindert. Nach 72 Stunden ist die kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Aufgrund der kurzen Wirksamkeit ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen einen raschen und niederschwelligen Zugang zu dem Notfallkontrazeptivum erhalten. Dieser kann durch das bestehende, flächendeckende Apothekensystem sichergestellt werden.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Notfallkontrazeption mit Levonorgestrel als eine sichere und gut verträgliche Methode bewertet. Sie wirkt weder abortiv noch schädigend auf eine bestehende Schwangerschaft. Nebenwirkungen sind eher selten und mild. Dennoch gelten Notfallkontrazeptiva in besonderem Maße als beratungsbedürftige Arzneimittel, da sie nicht für die regelmäßige Kontrazeption indiziert sind. Diese Anforderung können gerade die Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer Arzneimittelkenntnis und Beratungskompetenz erfüllen. Zu diesem Zweck hatte die Arbeitsgruppe „Pille danach“, die die ABDA aufgrund eines DAT-Antrages im Jahr 2004 eingerichtet hatte, bereits ein Curriculum zur Schulung, einen Dokumentationsbogen sowie Entscheidungskriterien und Beratungsinhalte für die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ in öffentlichen Apotheken entwickelt.
Über 20 europäische Länder haben bereits teilweise bis zu 13 Jahre Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva in Apotheken gesammelt. Daher ist bekannt, dass die Rezeptfreiheit zu keinem Anstieg von riskantem Verhütungsverhalten führt und die reguläre Schwangerschaftsverhütung nicht beeinträchtigt.
Antrag angenommen
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AK Westfalen-Lippe
Nutzung der fachlichen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker bei der Arzneimittelversorgung
Arzneimittelsubstitution im Nacht- und Notdienst
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen zur Erweiterung der Substitutionsmöglichkeit zu schaffen, die den Apotheken eine umfängliche, zeitnahe Arzneimittelversorgung während des Nacht- und Notdienstes ermöglicht.
Begründung
Patientinnen/Patienten, die während des Nacht- und Notdienstes mit einem Rezept eine Apotheke aufsuchen, erwarten, dass sie dort das/die benötigte(n) Arzneimittel unverzüglich erhalten. Die Regelung zur Arzneimittelsubstitution im Nacht- und Notdienst (§ 17 Absatz 5 a) Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)) gestattet zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe eines anderen als des verordneten Arzneimittels. Die Abgabe eines wirkstoffidentischen Arzneimittels in einer anderen Darreichungsform (Tabletten anstelle eines Saftes) ist jedoch auch danach nicht zulässig, auch wenn ein solches Arzneimittel in der Apotheke vorrätig ist. Daher sollte zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung eine Erweiterung der Substitutionsmöglichkeiten während des Nacht- und Notdienstes vorgesehen werden.
Antrag an Ausschuss verwiesen
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LAK Thüringen
Schaffung einer zentralen berufsständischen Rezeptur-Datenbank
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die Bundesapothekerkammer auf, eine zentrale berufsständische Datenbank zu schaffen, die lang-fristig alle vorhandenen Rezepturdaten erfassen soll.
Begründung
Das NRF pflegt in die Datenbank alle über die NRF Rezeptur-Hotline angefragten Rezepturen ein. Die Eintragung muss es ermöglichen, alle Rezepturbestandteile in Art, Menge und Funktion aufzuschlüsseln. Zusätzliche Informationen könnten, soweit vorhanden bzw. plausibel ableitbar, auch Anwendungsgebiete, Anwendungsdauer, Dosierung und weitere Hinweise sein.
Für die häufigsten Wirkstoff-Grundlage-Kombinationen führt das ZL Stabilitätsuntersuchun-gen und Degradationsstudien durch. Langfristig muss es das Ziel sein, für alle Wirkstoffe, die in Rezepturen (Dermatika) eingesetzt werden, Stabilitätsdaten in allen gängigen Grundlagen zu generieren. Diese Daten werden ebenfalls in die Datenbank eingetragen. Erforderlich sind sicher auch Einträge zur Validität des Verfahrens und zu den Parametern, unter denen die Stabilitätsdaten bestimmt wurden (u.a. Art der Lagerung, Lagerungstemperatur, analytische Methode).
Den Apotheken sind die Daten in geeigneter Art frei zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Grundlage können dann Plausibilitätsprüfungen in Bezug auf Dosierung, Stabilität und Haltbarkeit von jeder Apotheke fachlich korrekt durchgeführt werden. Eine Vielzahl der bisherigen Anfragen dürfte damit eigenständig korrekt zu lösen sein bzw. können die Apotheken auf diese Datenbank gelenkt werden. Die Tätigkeit der NRF-Hotline kann durch Beteiligung des ZL an dieser Hotline (auf derselben Datenbasis) dann mittelfristig wieder auf das „normale“ Niveau vor der Novelle zurückgeführt werden.
Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) stellt die Apotheken vor große Herausforderungen. Einen besonderen Anteil daran haben die Arzneimittelherstellung und dabei insbesondere die erstmals im Verordnungstext explizit benannte Plausibilitätsprüfung bei jeder Rezepturherstellung. Grundsätzlich waren die Apotheken natürlich auch bisher schon dazu verpflichtet, die Qualität der hergestellten Arzneimittel zu gewährleisten, die Plausibilitätsprüfung kann dabei – mit gewissem Recht – als eine notwendige Voraussetzung dafür angesehen werden. Allerdings gab es bisher jedoch weder „gesetzliche Vorgaben“ zu den Inhalten der durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen, noch bestand die Verpflichtung zur Dokumentation. Beides ist nun der Fall, weshalb man mit Fug und Recht von einer veränderten Situation in den Apotheken ausgehen muss.
Gerade die Bewertung der Kompatibilität der Ausgangsstoffe untereinander sowie deren gleichbleibende Qualität in dem fertig hergestellten Rezepturarzneimittel über dessen Halt-barkeitszeitraum ist eine Herausforderung, für die die Apotheken aus unserer Sicht oft nur unzureichend gerüstet sind. Dies hat mehrere Ursachen. Zum einen fehlen für viele einfache Kompositionen Daten zur Stabilität des Wirkstoffs, d.h. zur gleichbleibenden Qualität im fertig hergestellten Rezepturarzneimittel in Abhängigkeit zur Grundlage. Gleiches gilt für Kompositionen mit mehreren Wirkstoffen. Ein weiteres Problem ergibt sich aus verschiedenen Literaturangaben zu Stabilitäten und Dosierungsgrenzen.
Um die in den Apotheken auftretenden Probleme zu lösen, ist es aus unserer Sicht essentiell, die vorhandenen zentralen Kapazitäten der Apothekerschaft konsequent zu nutzen. Hier sehen wir Optimierungsbedarf. Ziel muss es sein, zeitnah eine verlässliche Datenbasis zu schaffen, um allen Apotheken die Möglichkeit zu geben, zuverlässige Bewertungen entspre-chend der ApBetrO vornehmen zu können.
Antrag angenommen
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AK Berlin
Handlungsempfehlungen zur Behandlung von Krankheitsbildern in der Selbstmedikation
Antrag
Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass orientiert an Krankheitsbildern zu den Arzneistoffen der Selbstmedikation aktuelle Daten zur Evidenz hinterlegt werden. Die Hersteller werden aufgefordert, diese zu liefern.
Zusammen mit den schon vorhandenen Informationen der ABDA-Datenbank sollen daraus Handlungsempfehlungen zur Therapie dieser Krankheitsbilder mit Dosierungen sowie Infor-mationen zu Neben- und Wechselwirkungen entwickelt werden und als neues Modul in die ABDA–Datenbank integriert werden.
Begründung
Apotheker/-innen sind die Arzneimittelfachleute im Gesundheitswesen, öffentliche Apotheken sind die Stätten zur Beratung über Arzneimittel.
Um ihrer großen Verantwortung für eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nachzukommen – Arzneimittel und Beratung gehören untrennbar zusammen – ist es sinnvoll, den Apotheken vorhandenes Datenmaterial in Form von Handlungsempfeh-lungen in einer Datenbank aktuell und leicht zugänglich verfügbar zu machen. Damit wird ein Beitrag zur weiteren Verbesserung der Beratungsqualität in den Apotheken geleistet, der auch unserem Berufsbild und Selbstverständnis gut ansteht.
Antrag an Ausschuss verwiesen
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AK Mecklenburg-Vorpommern
Praxissoftware (Ärzte)
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, darauf hinzuwirken, dass sich die von Ärzten verwendeten Arzneimitteldatenbanken auf dem gleichen aktuellen Stand wie die in Apotheken verwendeten Datenbanksysteme befinden.
Begründung
Es entstehen das Therapieziel gefährdende Risiken, wenn z.B. durch veraltete Packungs-größenangaben Patienten über- oder unterversorgt werden. Auch Änderungen hinsichtlich der Zusammensetzung, Stärke oder Arzneiform haben erhebliche therapeutische Auswirkungen. Die Häufigkeit der Aktualisierung ärztlicher Arzneimitteldatenbanken ist nicht einheitlich und differiert in Abhängigkeit vom jeweiligen Anbieter teilweise um Monate. Die nachträgliche Ergänzung und/oder Abänderung von ärztlichen Verschreibungen führt außerdem zu einem erheblichen Arbeitsaufwand für die Apotheken.
Antrag abgelehnt
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LAK Thüringen
Bundesweite Kampagne zur Nachwuchsgewinnung
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, eine bundesweite Kampagne zur Gewinnung des apothekerlichen Berufsnachwuchses zu initiieren. Ziel des Antrages ist die Nachwuchsgewinnung für den Beruf Apotheker und die damit verbundene Steigerung der positiven Wahrnehmung des Berufsstandes in der Bevölkerung.
Begründung
Seit mehreren Jahren gab es keine einheitliche und zielgerichtete Kampagne zur Gewinnung des Nachwuchses für den Beruf des Apothekers mehr. Der demografische Wandel ist mit einem gesteigerten Aufwand an pharmazeutischer Beratung und klinischer Betreuung der Bevölkerung verbunden. Dies ist eine aktuelle und nicht zu ignorierende Tatsache, die nur mit dem nötigen qualifizierten Berufsnachwuchs bewältigt werden kann.
Beispielsweise werben Ärzte mit der Kampagne www.ihre-aerzte.de gezielt um Nachwuchs. Gleichzeitig weisen sie auf den Mangel an Ärzten hin und sichern sich über die gewählte Gestaltung die Sympathie in der Öffentlichkeit für ihren Berufsstand. Das Berufsbild des Apothekers dahingegen bleibt weitestgehend unbekannt und gilt aus der Erfahrung heraus für die Jugend als „uncool“. Schlimmer noch, der Beruf des Apothekers wird nicht mehr als Heilberuf wahrgenommen, sondern auf eine „Schubladenziehertätigkeit“ reduziert. Weiterhin wirbt die seit Jahren schlechte wirtschaftliche Entwicklung keinesfalls für eine sichere Zukunftsperspektive junger Abiturienten.
Wir haben einen Sicherstellungsauftrag zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Da bis 2018 geschätzt ein Drittel der Apothekenleiter das Rentenalter er-reichen wird, sind wir auf Nachwuchs angewiesen, um diesen Auftrag erfüllen zu können. Zusätzlich wird mit der Gewinnung der Jugend für unseren Beruf auch das Image des Berufsstandes verbessert. ln Thüringen fand bereits 2011 ein Tag der Pharmazie statt. Es gelang, 700 berufsinteressierten Schülern der 10. bis 12. Klassen in Jena auf anschauliche Art und Weise das Pharmaziestudium und die vielfältigen Aufgabenfelder des Apothekers näherzubringen. Eine von der ABDA initiierte Kampagne würde ein starkes bundesweit wahrnehmbares Zeichen für die Nachwuchsgewinnung setzen.
Antrag angenommen
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Sächsische LAK
Ausbildungsoffensive
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber und die Hochschulen auf, die Zahl der Studienplätze im Studiengang Pharmazie ein-schließlich der dazu benötigten Laborarbeitsplätze und des qualifizierten wissenschaftlichen Personals zu erhöhen, um (auch) in Zukunft unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der breiter gefassten Berufsaufgaben, die eine Qualifikation als Apotheker unmittelbar erfordern, eine qualitativ hochwertige und weiterhin flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.
Begründung
Die vorliegenden Zahlen über die Entwicklung der Altersstruktur des Berufsstandes belegen für die Zukunft einen Bedarf an ausgebildeten Apothekerinnen und Apothekern, der deutlich über die Zahl der derzeit zur Verfügung stehenden Absolventen hinausgeht. Um den komplexen Anforderungen an die Arzneimittelversorgung in einer immer älter werdenden Gesell-schaft Rechnung tragen zu können, muss die aktuelle Versorgungsdichte durch Apotheken - pro Kopf der Bevölkerung gerechnet - weiterhin garantiert und damit die Zahl der Apotheker unbedingt aufrechterhalten und sogar noch ausgebaut werden. Verschärfend zur normalen altersbedingten Fluktuation im Berufsstand kommt hinzu, dass besonders in den neuen Bundesländern durch das schrittweise komplette Ausscheiden von Pharmazieingenieuren aus dem Berufsleben in den kommenden 20 Jahren die Nachfrage nach Apothekerinnen und Apothekern noch anwachsen wird.
Hinzu kommen die gestiegenen Anforderungen an die Qualifikation „Apotheker“, die sich unmittelbar aus der Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und neuer Versorgungsmodelle (Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung – ABDA-KBV-Modell) ergeben sowie die im europäischen Vergleich weit unterdurchschnittliche Präsenz von Apothekerinnen und Apothekern in den Krankenhäusern. Hier könnten durch die verstärke Nutzung der klinisch-pharmazeutischen Kompetenz des Apothekers noch deutliche gesundheitsökonomische Reserven gehoben werden.
Eine pauschale Erhöhung der Immatrikulationsraten an den Hochschulen kann das Problem allein nicht lösen. Die Zahl der Studenten wird in erster Linie von der Anzahl der tatsächlich nutzbaren Labor- und Praktikumsarbeitsplätze begrenzt. Eine annähernde Übereinstimmung von Immatrikulationszahlen und Laborkapazitäten ist die beste und volkswirtschaftlich günstigste Voraussetzung dafür, dass ein hoher Prozentsatz der Absolventen den Abschluss in der Regelstudienzeit erreicht und dem nach qualifizierten Fachkräften suchenden Arbeitsmarkt zeitnah zur Verfügung steht.
Antrag angenommen
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AK Nordrhein
Einbeziehung der Apotheker in das Gendiagnostikgesetz
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Apotheker in das Gendiagnostikgesetz (GenDG) einzubeziehen.
Begründung
Die patientenindividuelle Wirksamkeit von Arzneimitteln ist durch die Forschungen im Rahmen der Personalisierten Medizin belegt. Eine individuelle Pharmakotherapie, die neben der üblichen Diagnostik und Therapie die molekularbiologischen Konstellationen des Menschen berücksichtigt, ist zukunftsweisend für eine in vielen Bereichen optimierte Arzneimitteltherapie und damit Patientenversorgung.
Obwohl im GenDG auch arzneimittelbezogene Genuntersuchungen mit dem Ziel der Optimierung der Arzneimitteltherapie erfasst sind, kommen diese heute kaum zur Anwendung.
Das derzeit gültige GenDG stellt die Anordnung und Interpretation genetischer Tests unter einen „Arztvorbehalt“ und verhindert damit eine professionenübergreifende Verbesserung der Arzneimittelversorgung, wie sie in anderen Versorgungsszenarien von Politik und Gesellschaft immer wieder gefordert wird. Im Bereich der Arzneimitteltherapie sind daher nicht nur Ärzte, sondern ebenfalls Apotheker in das GenDG einzubeziehen. Eine Forderung, die ebenfalls von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, insbesondere der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V., gestellt wird. Diese weist darauf hin, dass Apotheker als staatlich anerkannte Arzneimittel-Experten bestens qualifiziert sind, arzneimittelbezogene Gentests zu veranlassen und die Ergebnisse gemeinsam mit dem Arzt und den Patienten zu besprechen.
Antrag angenommen
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ad-hoc-AntragInge Funke, Linda Jaffan, Bernhard Kappus, Claudia Meyer, Elisabeth Thesing-Bleck und Kollegen
Konkretisierung der Haftungsproblematik bei der Belieferung fehlerhafter ärztlicher Verordnungen
Antrag
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert die ABDA auf, sich bei dem Gesetzgeber dafür einzusetzen, dass eine Klarstellung der Haftung für Folgeschäden bei der Belieferung fehlerhafter ärztlicher Verordnungen erfolgt. Wenn der Apotheker einen Fehler in der ärztlichen Verordnung entdeckt und der verordnende Arzt trotz persönlicher und dokumentierter Aufklärung durch den Apotheker auf der Belieferung der beanstandeten Verordnung besteht, muss die Haftung für sämtliche Folgeschäden beim verordnenden Arzt verbleiben und der Apotheker von der Haftung freigestellt werden.
Antrag an Ausschuss verwiesen
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