Gesundheitspolitik

Honoraranpassung überfällig!

Wichtiges Thema bei BAV-Mitgliederversammlung

BERLIN (az) | Bei der Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) am 9. Juli gehörte die apothekerliche Vergütung zu den wichtigen Themen. Eine Anpassung diverser Sonderentgelte sei dringend geboten, sagte der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann laut einer Mitteilung des Verbands. Im Fokus stünden dabei der Rezepturzuschlag und der BtM-Zuschlag.

Hubmann betonte, die geltenden Rezepturzuschläge seien nicht kostendeckend, da sie Beratung und Abgabe nicht mit einschlössen, sondern nur die Herstellung. Doch Beratung und Abgabe müssten wie bei Fertigarzneimitteln über die Arzneimittelpreisverordnung honoriert werden. Der BtM-Zuschlag decke wiederum nicht die Mehrkosten der Apotheke für Leistungen, die aufwendig dokumentiert werden müssten. Seit 1978 habe es keine Erhöhung mehr gegeben – insoweit sei auch hier eine Anpassung überfällig.

Der BAV-Vorsitzende forderte außerdem eine Vergütung der Inkasso-Leistungen, die Apotheker für Krankenkassen erbrächten. Mit dem Einsatz ihres Personals zögen sie die Patientenzuzahlungen ein und führten sie an die Kassen ab. Und über die monatlichen Gebührenzahlungen an die Rechenzentren finanzierten Apotheker das Inkasso der Herstellerrabatte und deren Weiterleitung an die Krankenkassen. Hubmann verwies in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag der Apotheker, eine prozentuale Einzugsgebühr einzuführen – analog zum Einzug der Kirchensteuer durch den Staat.

Als positives Beispiel für eine Vergütung der apothekerlichen Leistung unabhängig von der Abgabe eines Arzneimittels nannte er den Vertrag des BAV mit der AOK Bayern zur Beratung schwangerer Frauen. Dieser beinhalte ein Honorar, für das in der Apotheke ein Medikations-Check und ein Beratungsgespräch zum Verhalten während der Schwangerschaft durchgeführt werde, erklärte er. Je Schwangerschaft erhält die Apotheke für die durchgeführte Beratung 33 Euro brutto.

Bei Null-Retax gerichtlich kein Weiterkommen

In Bezug auf Null-Retaxationen als eines der beherrschenden berufspolitischen Themen der letzten Monate verwies BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber darauf, dass die juristischen Möglichkeiten mit der Nicht-Annahme der beiden Verfassungsbeschwerden nun ausgeschöpft seien. Das Problem müsse nun vertraglich oder gesetzgeberisch gelöst werden. 

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