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70 Prozent für aktive Sterbehilfe
Bei einer Umfrage der DAK-Gesundheit sagten 70 Prozent der befragten Männer und Frauen, dass sie im Fall einer schweren Krankheit auch auf die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe zurückgreifen möchten. 22 Prozent der Befragten lehnten dies für sich ab.
In Deutschland gibt es bislang kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. Der Umfrage zufolge fänden es 79 Prozent der Befragten gut, wenn der Bundestag dieses Thema aufgreifen und entscheiden würde.
Ein entsprechender Vorstoß wurde nun gemacht. Allerdings geht es dabei um die Beihilfe zur Selbsttötung, also um die passive Sterbehilfe. Sie ist bislang straffrei, soll allerdings künftig strafbewehrt werden, so sie kommerziell angeboten wird. Gröhe erläuterte dazu, die Selbsttötung sei in Deutschland straffrei, „weil unsere Rechtsordnung vor solchen menschlichen Lebensdramen schweigt“. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung sei straffrei. „Aber es ist etwas anderes, wenn die Beihilfe organisiert angeboten wird und die Selbsttötung damit gleichsam als eine Behandlungsvariante neben schmerzlindernde Medizin und andere Hilfen tritt.“
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