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- AZ 27/2015
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Gesundheitspolitik
Den Letzten beißt die Kasse
Es ist ohne Frage eine sinnvolle Neuerung, dass ab Mittwoch alle Kassenrezepte den Vornamen und die Telefonnummer des verschreibenden Arztes tragen müssen. Wer einmal versucht hat, in einem Krankenhaus „Dr. Müller“ zu erreichen, um mit ihm oder ihr Unklarheiten der Verschreibung zu klären, wird die Regelung begrüßen. Und nicht nur bei Rezepten aus dem Krankenhaus können diese Angaben die Zusammenarbeit erleichtern.
Dass trotzdem viele Apotheker diese Neuerung ablehnen, zeigt, wie tief das Retax-Unwesen (einiger) Krankenkassen und ihrer Dienstleister das Vertrauen in den wichtigen Geschäftspartner GKV erschüttert hat. Denn die Apotheker fürchten nun, dass die neuen Anforderungen von (einigen) Krankenkassen nur als weitere Begründung für Nullabsetzungen herangezogen werden könnten. Dass diese Befürchtungen nicht etwa als absurde Verschwörungstheorien abgetan, sondern vielfach geäußert werden und wohlbegründet erscheinen, zeigt nur, welche Bedeutung dieses Thema inzwischen hat.
Ein grundsätzliches Problem der heutigen Retaxationspraxis ist, dass der Apotheker als letztes Glied der Versorgungskette für Fehler vorgelagerter Instanzen – der Ärzte – haften muss, ohne dass er von diesen die Einhaltung der Formalien wirksam einfordern könnte.
Ein weiteres Grundproblem sind Retaxationen auf Null wegen formaler Fehler, die weder die Versicherung noch den Versicherten schädigen. Wenn auf einem Rezept die Telefonnummer, unter der der Apotheker den Arzt erreichen kann, fehlt, so wird dadurch höchstens der Apotheker „geschädigt“ – aber bestimmt keine Krankenkasse!
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