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Wirtschaft
Grünes Licht – mit Auflagen
GSK-Novartis-Deal von EU-Kommission mit Auflagen genehmigt
Die Genehmigung der Übernahme der Krebssparte erfolgt unter der Auflage, dass Novartis die Rechte an dem BRAF-Hemmer LGX818 und dem MEK-Hemmer MEK162 veräußert. Novartis hat zugesagt, die beiden Zellproliferationshemmer an Array BioPharma zurückzugeben bzw. zu verkaufen. Die Kommission hatte Bedenken, dass es zu einer Einschränkung des Wettbewerbs bei diesen Produkten führen könnte, wenn sich die Zahl der Unternehmen, die sie entwickeln und vermarkten, von drei auf zwei verringert.
Auch die Genehmigung des Impfstoffgeschäfts und des OTC-Joint-Ventures ist an die Auflage gebunden, dass es in beiden Geschäftsbereichen zu Veräußerungen kommt. Anderenfalls, so fürchtete die Kommission, würde durch das Vorhaben ein wichtiger Wettbewerber ausgeschaltet, was zu Preissteigerungen führen könnte. Diese Bedenken bezogen sich auf Meningitis- und Diphterie-/Tetanus-Impfstoffe, auf Produkte zur Raucherentwöhnung und zur Behandlung von Lippenherpes, Erkältungen, Fieber und Schmerzen.
Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, hat sich GSK zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet, unter anderem zum Verkauf des Raucherentwöhnprodukts NiQuitin im EWR und in der Türkei. Novartis muss seine Lippenherpes-Produkte Fenivir, Pencivir, Vectatone und Vectavir im EWR und in der Türkei veräußern, ebenso eine befristete Lizenz für Fenistil im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden. |
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