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- DAZ 33/2015
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Die Seite 3
Nicht weiterverfolgt
Dr. Hans Rudolf-Diefenbach, Delegierter der Landesapothekerkammer Hessen, ruft dazu auf, Lieferengpässe zu melden (s. „Diefenbach bittet um Unterstützung“, S. 13). Das macht er nicht zum ersten Mal. Aber alle Bemühungen, einen Gesamtüberblick über die seit Jahren schwelende Problematik von nicht lieferbaren Arzneimitteln zu erhalten, sind irgendwie im Sande verlaufen oder wurden nicht ernsthaft weiterverfolgt. So hatte die Landesapothekerkammer Thüringen im Rahmen des Deutschen Apothekertags 2014 eine gesetzliche Grundlage für eine verbindliche Meldung von Lieferengpässen durch die Hersteller gefordert. Bis zur Schaffung der verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sollten AMK und ABDATA ein eigenes elektronisches Verzeichnis einrichten, in das Apotheken die Lieferengpässe eintragen sollten. Der Antrag wurde von der Hauptversammlung in den Ausschuss verwiesen. Dort ist der Geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer „nach ausführlicher und mehrfacher Beratung zum Nutzen-/Aufwand-Verhältnis (…) zu dem Ergebnis gekommen, die Einrichtung eines eigenen elektronischen Verzeichnisses derzeit nicht weiter zu verfolgen“. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Sicher ist eine gesetzlich verbindliche Liste vor dem Hintergrund möglicher Retaxforderungen nicht unproblematisch. Warum aber der Aufwand gescheut wurde, ein eigenes zentrales Meldeverzeichnis für Apotheker einzuführen, ist unverständlich.
Derweil kämpfen Apotheker vor Ort nicht nur mit Defekten, sondern auch mit dem Bezug von hochpreisigen Arzneimitteln. Manch ein Großhändler soll sich wegen nicht kalkulierbarer finanzieller Risiken nicht mehr mit solchen Arzneimitteln bevorraten, manche Hochpreiser sind sogar nur noch direkt über den Hersteller zu beziehen, so dass die finanziellen Risiken bis zur Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen an der Apotheke hängen bleiben. Wie problematisch die Situation bei Privatpatienten werden kann, wenn keine Verträge zur Direktabrechnung vorliegen und der Patient solch hohe Summen nicht vorstrecken kann, sei hier nur am Rande erwähnt. Es muss also nicht verwundern, wenn Apotheker vor diesem Hintergrund Patienten mit Hochpreiser-Verordnungen zunehmend gerne der Konkurrenz überlassen. Das befürchtet auch Diefenbach und nennt als ein Beispiel das bei idiopathischer Lungenfibrose indizierte Boehringer-Ingelheim-Präparat Ofev® (Nintedanib), bei dem er mit 10.000 Euro in Vorleistung treten musste. Er warnt: „Bei ‚klassischen‘ Vereinbarungen mit dem jeweiligen Rechenzentrum und sich häufenden Rezepten dieser Art gerät die typische Individualapotheke so schnell an den Rand des Möglichen bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit.“
Wie groß dieses Problem tatsächlich ist, darüber kann – wie bei den Lieferengpässen – nur spekuliert werden. Deshalb fordert Diefenbach auch hier auf, ihm entsprechende Vorkommnisse zu melden. Das ist gut und wichtig, aber die notwendige Schlagkraft kann mit einer solchen Sammlung von Problemfällen nur gewonnen werden, wenn sich möglichst viele Apotheken beteiligen. Deshalb sollte es eigentlich Aufgabe unserer Berufsvertretung sein, diese Daten zentral zu erheben. Sicher werden solche Listen die Probleme von Lieferengpässen und Hochpreisern nicht lösen. Aber sie würden endlich einmal das ganze Ausmaß präsentieren und Antworten auf wichtige Fragen geben wie: Welche Arzneimittel sind aus welchen Gründen nicht lieferbar? Wer liefert welche Arzneimittel nicht mehr an Großhändler, welche Großhändler bevorraten sich nicht mehr mit Hochpreisern? Wie viele Apotheken können aus wirtschaftlichen Gründen Patienten mit Hochpreisern nicht mehr versorgen? Wenn die Antworten dann so ausfallen, dass die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in den Apotheken vor Ort gefährdet oder teilweise gar nicht mehr möglich ist, dann könnte unsere Berufsvertretung entsprechend Druck auf die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft ausüben. Das wird ihr kaum gelingen, wenn sie wieder einmal den Aufwand scheut und Kollegen wie Diefenbach im Regen stehen lässt.
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