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Die ABDA mahnt in diesem Zusammenhang zu einem sorgfältigen Umgang mit kühlpflichtigen Arzneimitteln. Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeige, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagere. Patienten lagerten ihre Medikamente oft nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der Kühlung bewusst seien, erklärt die ABDA in einer Pressemeldung zu den DAPI-Zahlen. Die Apotheker klärten ihre Patienten deshalb darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören.
Etwa ein Drittel der 2014 abgegebenen 26 Millionen kühlpflichtigen Arzneimittel (acht Mio. Packungen) mussten vom Patienten nicht nur zu Hause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich laut ABDA zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
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