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AKWL beklagt Methoden der EU-Versender
Präsidentin Overwiening erneuert Forderung nach Rx-Versandverbot
Nachdem bei der AKWL mehrere Beschwerden über ausbleibende Belieferungen durch EU-Versandapotheken eingegangen waren, hat die Kammer das Gesundheitsministerium auf die Vorgänge aufmerksam gemacht.
Rezepturverweigerung
In einem der Fälle soll laut AKWL ein Versender aus der niederländischen Stadt Venlo die Herstellung eines Rezepturarzneimittels komplett verweigert haben. Das Unternehmen habe dies mit fehlender Plausibilität begründet, die Patientin erhielt ihr Rezept zurück. AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bezeichnet die Begründung der Versandapotheke als „vorgeschobenes Argument“. Denn die Überprüfung der Rezeptur durch die pharmazeutische Fachabteilung der Apothekerkammer und zusätzlich durch das Prüflabor DAC/NRF in Eschborn hat laut AKWL ergeben, dass die beiden verordneten Wirkstoffe miteinander kompatibel seien. „Rein galenisch betrachtet ist die Rezeptur problemlos herstellbar, auch wenn die verordnete Kombination aus Antibiotikum und Glucocorticoid nicht mehr erste Wahl bei der Therapie infizierter Hauterkrankungen ist“, erklärt Overwiening.
Die Kammer zitiert einen weiteren Fall, in dem ein Patient ein Rezept mit dem Wirkstoff Nitrazepam zur Behandlung von Schlafstörungen bei einer weiteren niederländischen Versandapotheke eingereicht hatte. Dieses Rezept sei in einem Freiumschlag „nach Heerlen“ geschickt worden. In der Pressemitteilung der AKWL heißt es: „Dort wurde die Belieferung mit dem Hinweis auf komplizierte zollrechtliche Regelungen verweigert. Gegen eine Gebühr von 20 Euro konnte sich der Patient sein Rezept dann in einem Paketzentrum zurückholen. In der öffentlichen Apotheke wurde es anschließend binnen weniger Stunden beliefert.“
Overwiening ist aufgebracht: „Aus unserer Sicht ist es unhaltbar, dass Patienten weiterhin mit Rezeptboni angelockt, dann aber möglicherweise gar nicht versorgt werden. Es kann nicht sein, dass sich ausländische Versandapotheken nur die Rosinen aus dem Kuchen herauspicken und damit die Vor-Ort-Apotheken schwächen, diese aber Tag und Nacht für die Versorgung geradestehen“, kritisiert sie.
Ministerium: Behördliche Maßnahmen nicht möglich
Das Haus von Ministerin Steffens antwortete der AKWL, dass man die Einwände „gut verstehen“ könne. Auch aus fachlicher Sicht sei die Bewertung der Kammer korrekt, heißt es in dem Brief. Allerdings könne das Ministerium nicht viel gegen die von den Apothekern beklagte Ungerechtigkeit tun, denn: „Die Vorschriften der ApBetrO finden nur im Geltungsbereich des Apothekengesetzes Anwendung, nicht im Ausland. Ausländischen Apotheken obliegt daher nicht die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung.“ Eine behördliche Maßnahme sei daher nicht möglich.
Für Overwiening gibt es für das Problem eine klare Lösung: „Wir brauchen, spätestens als erste gesundheitspolitische Maßnahme einer neugewählten Bundesregierung, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. 21 von 28 EU-Staaten verfahren bereits so, bei uns wird es allerhöchste Zeit.“ |
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