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Einstweilige Verfügung von Bionorica kommt erst nach sieben Wochen bei der Shop Apotheke an
In ihrem Webshop hatte die Shop Apotheke eine Abbildung von Bionoricas Sinupret forte neben einer von Solvohexal mit dem Zusatz versehen: „Die günstigere Alternative! Testen Sie selbst! 35 Prozent sparen bei Solvohexal“. Das kam bei Bionorica nicht gut an. Das Unternehmen aus dem bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz empfand den direkten Produktvergleich als groben Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln und beantragte beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine Einstweilige Verfügung, die die weitere Werbung dieser Art unterbinden sollte.
Vor Gericht bekam Bionorica Recht, doch die Zustellung der Verfügung zog sich hin. Kurz nach ihrer Ausstellung am 12. Dezember 2016 ließ Bionorica nach Angaben von Jürgen Ott, Bereichsleiter Marketing und Vertrieb Deutschland, eine beeidigte Übersetzung ins Niederländische anfertigen. Eine direkte Zustellung wie in Deutschland war in diesem Fall jedoch nicht möglich. Da die Shop Apotheke ihren Sitz im Nachbarland hat, war das Nürnberger Gericht für die Zustellung zuständig. Das beauftragte einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden, den Titel zuzustellen.
Bei Bionorica übte man sich fortan in Geduld. Derweil hielt die Shop Apotheke die fragliche Werbung für Sinupret forte und Solvohexal im Onlineshop weiterhin aufrecht. Erst Ende der vierten Kalenderwoche 2017 traf die Einstweilige Verfügung in Venlo ein. Kurz darauf hat die Shop Apotheke die fragliche Werbung geändert und die kritisierten vergleichenden Passagen entfernt.
Laut Ott ist Bionorica durch die Verzögerung „ein gewisser Schaden“ in Form von Umsatzausfällen entstanden. Shop Apotheke wollte auf Nachfrage von DAZ.online keinen Kommentar zu dem Thema abgeben. |
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