Gesundheitspolitik

Schlappe für TeleClinic gegen apotheken.de

eda | Apotheken.de war berechtigt, die Zusammenarbeit mit TeleClinic nach deren Übernahme durch Zur Rose zu beenden – das hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Als Mitte Juli bekannt wurde, dass der Münchener Telemedizin-Anbieter TeleClinic zukünftig neben DocMorris als Teil der schweizerischen Zur Rose AG firmieren wird, beendete apotheken.de mit sofortiger Wirkung die mehr als zwei Jahre andauernde Zusammenarbeit. Ein Vorgang, der unter Apothekern für große Zustimmung sorgte, denn die ärztliche und pharmazeutische Tätigkeit muss im deutschen Gesundheitswesen wirtschaftlich getrennt voneinander stattfinden.

Vor dem Landgericht Stuttgart wollte TeleClinic-Gründerin Katharina Jünger jedoch am vergangenen Donnerstag erwirken, dass die mehr als 6000 Vor-Ort-Apotheken, die bisher über apotheken.de an ihre Telemedizin-Plattform angeschlossen waren, auch weiterhin Bestandteil des Angebots bleiben. Seit der Kündigung ist es für die fernbehandelten Patienten nur sehr eingeschränkt möglich, an die verordneten Arzneimittel zu gelangen (s. S. 8). Die postalische Zusendung von Papierrezepten bietet TeleClinic nicht von sich aus an. Ohne per­sönliches Nachhaken können die Arzneimittel nur über die noch angeschlossene deutsche Versandapotheke Mache geordert werden.

Jünger zog daher gegen den Deutschen Apotheker Verlag, der den Onlineservice- und Apothekenwebsite-Anbieter apotheken.de betreibt, vor Gericht. Dessen Geschäftsführer Dr. Benjamin Wessinger betonte zu Beginn der Verhandlung, dass die Kooperation mit TeleClinic in den letzten beiden Jahren vor allem ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch gewesen sei. Jünger ließ über ihre Anwältin erklären, dass die Verschriftlichung der Zusammenarbeit in Form eines Vertrags „im Geschäftsgebaren untergegangen“ sei.

Vertragserfüllung nicht zumutbar

Schnell wurde klar, dass den Richtern am Landgericht der fehlende schriftliche Vertrag ein Dorn im Auge war. Eine Ohrfeige für die TeleClinic und ihre Geschäftsführerin ist aber vor allem die Feststellung des Gerichts, dass es apotheken.de nicht zuzumuten sei, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu erfüllen und damit „ihre Kunden, die Apotheken vor Ort, zu verprellen“. Aufgrund des Kaufs durch Zur Rose/DocMorris bestehe die reale Gefahr, dass Rezepte zum niederländischen Versender um­geleitet würden. Apotheken.de müsste damit ein Geschäftsmodell unterstützen, das Apotheken vor Ort zuwiderlaufe. Dies sei apotheken.de, einem Tochterunternehmen des Deutschen Apotheker Verlags, jedoch nicht zuzumuten, da es auf der Hand liege, dass Apotheken vor Ort eine Kooperation mit einem Zur Rose gehörenden Konzern nicht akzeptieren würden.

Jünger, die aus einer häuslichen Corona-Quarantäne in den Saal per Videochat geschaltet war, erklärte vergeblich, dass eine Zusammenarbeit mit DocMorris nur eine „abstrakte Gefahr“ sei und kein Grund dafür, dass nicht weiterhin auch mit Vor-Ort-Apotheken über den Dienstleister apotheken.de zusammengearbeitet werden könnte. Auch wies sie auf wirtschaftliche Schäden hin, die ihr und der Zur Rose AG bereits entstanden seien.

Nach einer mehr als zweieinhalbstündigen Verhandlung kamen die Richter des Landgerichts allerdings zu dem Urteil, dass apotheken.de mit der Beendigung der Zusammen­arbeit nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe und der Antrag somit abgewiesen werden müsse. |

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