Adexa-Info

3G am Arbeitsplatz

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gilt ab Mittwoch, 24. November 2021, bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Arbeitgeber sowie Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ausnahmen gibt es nur, wenn Beschäftigte sich in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen. Das BMAS beantwortet auf www.bmas.de häufige Fragen zur 3G-Nachweispflicht: BMAS → FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

Das könnte Sie auch interessieren

Dokumentations- und Kontrollpflichten

FAQ: Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz für die Apotheken?

Was das neue Infektionsschutzgesetz für die Apotheke bedeutet

3G am Arbeitsplatz

Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Letzter Schliff an neuen Coronaregeln

Die Rechte der Apothekenangestellten

Was tun, wenn Arbeitgeber „3G“ missachten?

Bundesrat stimmt Ampel-Corona-Gesetz zu

3G wird auch in Apotheken Pflicht

Epidemische Lage von nationaler Tragweite ist ausgelaufen / Was müssen Apotheken beachten?

3G am Arbeitsplatz: Neue Regeln zum Corona-Schutz in Kraft getreten

Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Weiterhin zwei Tests pro Woche vom Chef

Welche Regelungen gelten in der Apotheke?

Arbeitsschutz in Zeiten von Omikron

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.