Gesundheitspolitik

Evusheld ab 15. Juni in jeder Apotheke

cha | Zukünftig haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit monoklonalen Antikörpern zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung, wenn bei ihnen aus medizinischen Gründen durch eine Impfung kein oder kein ausreichender Immunschutz erzielt werden kann oder Impfungen aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und sie Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben – das sieht die „Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ vor. Bislang wurde die hierfür eingesetzte Antikörperkombination Evusheld vom Bund zentral beschafft und an Stern- und Satellitenapotheken ausgeliefert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht nun in ihren Praxisnachrichten darauf aufmerksam, dass Evusheld zukünftig auf dem üblichen Vertriebsweg in Verkehr gebracht und über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden soll. Ab 15. Juni soll Evusheld in der Apotheke erhältlich sein, zunächst sollen aber 4800 in Stern- und Satellitenapotheken lagernde Einheiten aufgebraucht werden. |

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