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Gesundheitspolitik
Kommentar: In Zukunft auch mit Symptomen?
Beim Infektionsschutzgesetz, das am 23. September ausläuft, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach signalisiert, dass er mit Rücksicht auf den Koalitionspartner FDP mit der Überarbeitung noch möglichst lange warten will. Andere Dinge zur Vorbereitung auf den Corona-Herbst möchte er dagegen frühzeitig angehen. Dazu könnte auch die Testverordnung gehören, die Ende Juni ausläuft. Wird sie nicht verlängert, bedeutete dies das „Aus“ für die kostenlosen Bürgertests.
Zwangsläufig würden dann zahlreiche Anbieter vom Markt verschwinden – darunter auch viele Testzentren, die von Apotheken betrieben werden. Denn eine – bereits früher angedachte – Beschränkung des Testanspruchs auf bestimmte Personengruppen oder ein Angebot für Selbstzahler wäre wohl kaum rentabel.
Doch sind die Kapazitäten erst einmal heruntergefahren, könnten sie bei einer möglichen Verschärfung der Infektionslage nicht schnell genug reaktiviert werden. Daher sollte man den Anbietern Planungssicherheit geben. Falls zukünftig die Testung – wie vergangene Woche in der „Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19“ gefordert – bei stabiler Infektionslage auf symptomatische Fälle, begründete Verdachtsfälle und Risikogruppen beschränkt wird, sollte man hierbei auch die Apotheken einbeziehen. Mit Voranmeldung, in getrennten Räumen und mit entsprechender Schutzkleidung wären sie prädestiniert, ein weitgehend flächendeckendes Testsystem aufrechtzuerhalten. Und sollte bei Bedarf erneut der kostenlose Bürgertest für alle eingeführt werden, könnte das Angebot rasch ausgebaut werden.
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