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Adexa-Info
Ein Anfang ist gemacht
Pharmazeutische Dienstleistungen aus Gewerkschaftssicht
Die Nachricht über den Schiedsspruch für die Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen hat ADEXA ebenso überrascht wie die meisten Apothekenteams, aber auch die Interessenvertretungen und berufspolitischen Akteure – einmal abgesehen von den verhandelnden Beteiligten aufseiten der ABDA. Nun ist noch die spannende Frage offen, ob die GKV-Spitze den Spruch anerkennt oder ihn anfechten wird.
Patientinnen und Patienten haben nach dem Schiedsspruch Anspruch auf folgende pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken:
1. erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
2. pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
3. pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
4. standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
5. erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt kommentiert: „ADEXA begrüßt die Honorierung dieser fünf pharmazeutischen Dienstleistungen. Allerdings sollten bald noch mehr Leistungen der Apotheken eingeschlossen werden.“
Ihr Vorstandskollege Andreas May ergänzt: „Ganz wichtig: Die Erhöhung des packungsbezogenen Honorars darf trotzdem nicht aus dem Forderungskatalog der Standespolitik verschwinden. Die Apothekenteams brauchen beides – nicht nur, aber gerade auch mit Blick auf die hohe Inflationsrate! Das muss die ABDA der Politik klarmachen!“ May befürchtet, dass andernfalls ein Nullsummenspiel droht – oder unter dem Strich bei mehr Arbeit sogar weniger für die Apotheke übrig bleibt.
Wer macht was?
Akzeptieren die Kassen die fünf pharmazeutischen Dienstleistungen mit den entsprechenden Honorierungen, dann bietet sich folgendes Bild:
Die beiden „einfachen“ Angebote, also die Blutdruckmessung und die Inhalator-Einweisung, können ohne weitere Fortbildung bzw. Zusatzqualifikation von Approbierten, PTA, Pharmazieingenieurinnen und Apothekerassistentinnen durchgeführt werden. Beim Üben der Inhalationstechnik wird aber ausdrücklich eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. Ob diese pDL angeboten werden und welche Teammitglieder vom pharmazeutischen Personal sie durchführen sollen, fällt in das Weisungsrecht des Inhabers bzw. der Inhaberin – oder auch der jeweiligen Filialleitung, wenn die Apothekenleitung dies übertragen hat.
Die drei komplexen Leistungen, also die Medikationsberatung bei Polymedikation sowie die pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten bzw. bei oraler Antitumortherapie, dürfen dagegen nur von Apothekerinnen und Apothekern ausgeführt werden. Neben der Approbation ist außerdem die erfolgreiche Teilnahme an der achtstündigen Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ nach dem BAK-Curriculum von 2015 Voraussetzung. Allerdings werden auch einige andere Fort- und Weiterbildungen stattdessen anerkannt:
- Weiterbildung Geriatrische Pharmazie, Weiterbildung Allgemeinpharmazie
- Apo-AMTS, ARMIN, ATHINA, Medikationsmanager BA KlinPharm
Angeordnete Fortbildung
ADEXA-Juristin Minou Hansen betont in diesem Zusammenhang: „Mitarbeitende, die von ihrer Apothekenleitung zu einer Fortbildung für die Durchführung der pDL geschickt werden, müssen die dafür aufgebrachte Zeit einschließlich An- und Abreise als Arbeitszeit vergütet bekommen.“ Auch eventuelle Kosten einer Fortbildung sind dann vom Arbeitgeber zu tragen.
Liegt die Fortbildungsveranstaltung außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, muss die Apothekenleitung mit den Beschäftigten abstimmen, ob diese teilnehmen können.
Online-Meeting Süd: Pharmazeutische Dienstleistungen – wie läuft die Umsetzung?
Regionsvorstand und Regionale Geschäftsstelle Süd laden herzlich ein zum regionalen Online-Meeting am 5. Juli 2022 um 20.00 Uhr.
Nach den Erfahrungen mit den Dienstleistungen der Apotheken in der Corona-Pandemie stehen die Corona- und Grippeschutzimpfungen im Fokus. Auch die anderen, zum Teil künftig als Kassenleistungen anerkannten pharmazeutischen Dienstleistungen wie das Medikationsmanagement gehören dazu.
Werden diese pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihrer Apotheke bereits gelebt und umgesetzt? Wie sieht die Umsetzung aus? Was ist in der Planung?
Mit diesem virtuellen Treffen haben Sie die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Erfahrungen und Ideen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen!
Als Moderatorin steht Ihnen die Leiterin der Regionalen Geschäftsstelle Süd, Monika Schmidt, für Fragen und Anregungen sehr gerne zur Verfügung und freut sich auf Sie!
Dienstag, den 5. Juli 2022, um 20:00 Uhr über die Plattform GoToMeeting
Anmeldung bitte bis zum 4. Juli bei Monika Schmidt per E-Mail: rg-sued@adexa-online.de. Eine Anmeldebestätigung mit den Zugangsdaten (Link bzw. Meeting-ID) wird nach Anmeldeschluss versendet.
Niederschlag im Gehalt
Tanja Kratt hält es für selbstverständlich, dass sich die entsprechende Zusatzqualifikation bei den Approbierten auch in einem höheren Gehalt niederschlagen muss. „Das wird kurzfristig wohl meist übertariflich gelöst werden, ist aber ein wichtiger Punkt für unsere Verhandlungen mit den drei Tarifpartnern Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und Sächsischer Apothekerverband (SAV).“
Online-Meeting zu pDL
Ein Veranstaltungstipp: In der Region Süd findet am 5. Juli ein Online-Infotreffen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen für ADEXA-Mitglieder statt (siehe Kasten Seite 71). |
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