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DAZ aktuell
Maximal 15 Euro pro Impfung
Entscheidung zu COVID-19
Seit Ostern ist die COVID-19-Impfung eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wo zuvor besondere Pandemie-Regeln galten und der Staat bezahlte, sind nun die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V sowie vertragliche Vereinbarungen zu beachten. Der DAV und der GKV-Spitzenverband waren aufgefordert, bis zum 1. April 2023 ihren bereits bestehenden Vertrag über Grippe-Schutzimpfungen entsprechend anzupassen. Zu regeln war unter anderem die Vergütung der Impfleistung der Apotheken. Auf die Vergütungshöhe konnten sich DAV und GKV-Spitzenverband jedoch nicht einigen. Ende März rief der DAV daher die Schiedsstelle an. Inzwischen steht der Schiedsspruch. Demnach erhalten Apotheken insgesamt bis zu 15 Euro für eine COVID-19-Schutzimpfung (statt mindestens 28 Euro unter Pandemie-Regeln). Die Vergütung besteht aus drei Komponenten:
10 Euro gibt es für die Durchführung und Dokumentation der Impfung, weitere 2,50 Euro für den Umgang mit Mehrdosenbehältnissen und eine dritte Vergütungskomponente in derselben Höhe ist für gegebenenfalls weiteren erforderlichen Aufwand vorgesehen (vor allem bei der Dokumentation). |
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