Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Versorgungsmangel mit Atgam® besteht nicht mehr

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. September 2023 (BAnz AT 18.09.2023 B4) ist folgende „Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes“ vom 7. September 2023 abgedruckt:*

„Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 12. Juni 2023 (BAnz AT 16.06.2023 B8) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit dem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Atgam® festgestellt.

Die Versorgungslage mit dem Arzneimittel Atgam® hat sich stabilisiert, und das Arzneimittel ist wieder in ausreichender Menge verfügbar.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Juni 2023 festgestellte Versorgungsmangel mit dem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Atgam® in Deutschland nicht mehr vorliegt.

Bonn, den 7. September 2023

113-40000-01§79

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag Stüer

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: ParkoLax®

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. September 2023 (BAnz AT 18.09.2023 B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Streichung aus Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – ParkoLax®“ vom 28. März 2023 abgedruckt.*
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 14. September 2023 (BAnz AT 14.09.2023 B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbe­wertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – (177Lu) Lutetiumvipivotidtetraxetan (Prostatakarzinom, in Kombination mit Androgendeprivationstherapie, PSMA-positiv, metastasiert, kastra­tionsresistent, Progredienz nach Inhibition des AR-Signalwegs und taxanbasierter Chemotherapie)“ vom 6. Juli 2023 abgedruckt.*
 

Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 15. September 2023 (BAnz AT 15.09.2023 B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die 32. Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 9 (DMP Asthma bronchiale) und der Anlage 10 (Asthma bronchiale – Dokumentation)“ vom 20. Juli 2023 abgedruckt.*
 

Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 13. September 2023 (BAnz AT 13.09.2023 B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen ‚Implementierung der COVID-19-Impfung‘ und ‚Einsatz von Pneumokokken-Konjugatimpfstoffen‘ vom 20. Juli 2023 abgedruckt.*
 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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