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Entlastung für Kommunen, Ärzte und Apotheker
Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge kann kommen
Keine Angst vor Missbrauch
Golze betont, dass die Sorge, mit der Karte könne Missbrauch betrieben werden und die Kommunen blieben auf den Kosten sitzen, mit den jüngst unterzeichneten Verträgen endgültig aufgelöst sei. „Das Land Brandenburg übernimmt sämtliche Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheitskarte entstehen“, versichert Golze.
Ausdrücklich dankte sie allen Akteuren der gesundheitlichen Versorgung – „besonders der Ärzteschaft, den Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Apothekerinnen und Apothekern, dass sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für dieses wichtige Vorhaben konstruktiv mitgestaltet haben“. Die Ministerin ist überzeugt, dass die Gesundheitskarte das Gesundheitssystem und die Kommunen deutlich entlasten wird. Und auch die Vorsitzende des Apothekerverbandes Brandenburg e.V., Dr. Andrea Lorenz, ist zuversichtlich: „Mit der Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Brandenburg wird auch die Arzneimittelversorgung – sowohl für die Geflüchteten als auch für die Apotheken – reibungsloser ablaufen.“
Nur eine Karte für den Übergang
Die elektronische Gesundheitskarte erhalten in den Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommene Personen, sofern sie Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können. Sie gilt nur befristet. Meistens sind diese drei bis sechs Monate, je nach voraussichtlicher Dauer des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Längstens gilt die elektronische Gesundheitskarte für 15 Monate – das ist der Zeitraum zwischen der Erstaufnahme des Asylsuchenden und dem Übergang in das Analog-Leistungssystem ab dem 16. Aufenthaltsmonat. Ab diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenkassen ohnehin zuständig.
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