Demenzerkrankungen

Opposition will fremdnützige Forschung weiterhin verbieten

Berlin - 23.06.2016, 09:00 Uhr

Stark umstritten: Inwieweit dürfen nicht-einwilligungsfähige Menschen bei Forschungsprojekten einbezogen werden? (Foto: Klaus Eppele / Fotolia)

Stark umstritten: Inwieweit dürfen nicht-einwilligungsfähige Menschen bei Forschungsprojekten einbezogen werden? (Foto: Klaus Eppele / Fotolia)


Umstrittene Einwilligung

Der innerhalb der Union erzielte Kompromiss überzeugt die beiden Oppositionsparteien offenbar noch nicht. Dieser sieht vor, dass eine ärztliche Aufklärung zwingend erforderlich ist, wie auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach es gefordert hatte. Auch solle der vorab verfügte Wille, bei fremdnützigen Studien mitmachen zu wollen, nicht wie zuvor in der Patientenverfügung niedergelegt werden. Lauterbach hatte befürchtet, dass ansonsten das Instrument der Patientenverfügung leiden würde – und die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ins Spiel gebracht. Dies stieß wiederum auf scharfe Kritik. „Herr Lauterbach hat offensichtlich keine Ahnung, was eine Vorsorgevollmacht geschweige denn eine Betreuungsverfügung leisten kann und was nicht“, sagte Schulz-Asche. Stattdessen ist nun eine neu zu schaffende „Probandenverfügung“ vorgesehen.

Die neuen Vorschläge treffen auch auf Kritik von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Willenserklärungen zur Teilnahme an gruppennütziger Forschung bei nichteinwilligungsfähigen Patienten sind umstritten“, erklärte er gegenüber der Deutschen Presse Agentur. Wer einwilligen wolle, brauche eine qualifizierte Beratung. Aus Gründen eines Interessenskonfliktes „sind Ärzte grundsätzlich auszuschließen, die sich an solcher Forschung beteiligen.“

Das Gewissen soll entscheiden

Auch andere Punkte der geplanten AMG-Novelle sind weiterhin umstritten – wie die Frage, ob das Votum einer Ethik-Kommission wie von der Bundesregierung geplant zukünftig überstimmt werden kann.

Beim geplanten Verbot von DrEd wurden hingegen bisher keine Änderungsanträge vorgelegt, die dieses wieder kippen könnten.

Die AMG-Novelle soll nun in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also vom 4. bis 8. Juli, verabschiedet werden. Klar ist, dass dies nicht wie ursprünglich geplant in einer halbstündigen Sitzung am Abend passieren wird – sondern dass Zeit für eine Debatte eingeräumt werden soll. Voraussichtlich wird auch der Fraktionszwang aufgehoben, so dass abweichende Voten zu erwarten sind.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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