- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Was die neuen Retax-...
DAV-Kommentar zum Rahmenvertrag
Was die neuen Retax-Regeln bedeuten
Knackpunkt Stichtag
Zum derzeit wohl strittigsten Punkt, ab wann die neuen Bestimmungen Anwendung finden, enthält der DAV-Kommentar allerdings keine Aussage. Hier steht so viel fest: In Kraft getreten ist die Änderung zum 1. Juni 2016. Bei Veröffentlichung des Kompromisses hieß es seitens der ABDA, dass sie für alle Beanstandungen gilt, „die künftig ausgesprochen werden oder bei denen das Beanstandungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde“. Auch Dr. Elmar Mand, der als unabhängiges Mitglied der Schiedsstelle den Kompromiss mitbestimmt hat, hatte bekräftigt, dass nach dem 1. Juni unter Beachtung der getroffenen Neuregelungen zu entscheiden sei – auch, wenn das Rezept bereits vorher eingereicht war.
Die DAK hat allerdings bereits mitgeteilt, dass sie alle Abgaben vor dem 1. Juni 2016 nach den bisherigen Vereinbarungen retaxieren wird. Ob sie sich mit dieser Auffassung durchsetzen kann, ist zweifelhaft – sie versucht es jedenfalls bereits, wie das DeutscheApothekenPortal berichtet.
Den Kommentar zu § 3 Rahmenvertrag hat der DAV den
Landesapothekerverbänden zur Verfügung gestellt. Diese können nun entscheiden,
ob und wie sie diesen ihren Mitgliedern ihrerseits zugänglich machen. Einige
stellen ihn intern auf ihrer Webseite zum Herunterladen zur Verfügung. Wer interessiert am Kommentar ist, sollte beim Verband nachfragen. Der DAV selbst veröffentlicht den Kommentar nicht.
2 Kommentare
Retax-Datum nach 1.Juni 2016: Neue Fassung des Rahmenvertrags maßgeblich!
von Andreas P. Schenkel am 14.07.2016 um 19:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: copy and paste
von N. Hamann am 15.07.2016 um 8:35 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.