Korrupt oder nicht?

Wann sind Mietkostenzuschüsse für Ärzte zulässig?

Berlin - 05.09.2016, 17:45 Uhr

Ärzte in der Nähe wünscht sich jede Apotheke. Doch darf sie dies durch Mietkostenzuschüsse fördern? (Foto: Cherries / Fotolia)

Ärzte in der Nähe wünscht sich jede Apotheke. Doch darf sie dies durch Mietkostenzuschüsse fördern? (Foto: Cherries / Fotolia)


Eine Reihe Apotheker ist bereit, etwas dafür zu tun, damit Ärzte in unmittelbarer Nähe ihre Praxis betreiben. Beispielsweise zahlen sie ihnen Mietkostenzuschüsse. Nun fragen sich viele: Ist dies nach dem neuen Korruptionsstrafrecht möglicherweise strafbar? Nicht zwangsläufig, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Tillmanns.

Mehrere Leser-Anfragen zu unserer Korruptions-Serie rankten sich um die Frage der Zulässigkeit von Mietkostenzuschüssen für Ärzte. Beispielsweise berichtete ein Apotheker, dass in nächster Nachbarschaft seiner Apotheke demnächst ein Haus gebaut werden soll, in dessen Erdgeschoss eine Allgemeinarztpraxis vorgesehen ist. Der Allgemeinarzt, der diese Praxis beziehen will, sei allerdings schon 72 Jahre alt und wolle sich nicht mehr langfristig vertraglich binden. Der Bauherr hat daher vorgeschlagen, dass der Apotheker die Praxisräume als Hauptmieter anmietet und an den Arzt untervermietet. Zudem solle er die notwendige Investition in die Praxiseinrichtung von mehr als 100.000 Euro vorfinanzieren. Diese könne er über einen Aufschlag auf die Miete wieder zurück erhalten.

Ist das schon ein strafbares Darlehen? Oder lässt sich ein solches Vorhaben rechtssicher ausgestalten? Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Christian Tillmanns von der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte antwortet:  

Es ist nicht unüblich, dass Apotheker an Ärzte Praxisräumlichkeiten vermieten oder Darlehen gewähren, etwa in Form von Investitionskostenzuschüssen für Praxiseinrichtungen. Dieses Vorgehen steht dabei in einem Spannungsverhältnis zu dem Verbot, Verschreibungen und Patienten zuzuweisen. Im Hinblick auf die neuen Korruptions-Straftatbestände des § 299 a/b StGB ist damit zu rechnen, dass entsprechende Kooperationen zwischen Apothekern und Ärzten erneut verstärkt unter Beobachtung geraten werden.

Um es vorweg zu nehmen: Anders als teilweise in der Literatur kolportiert oder zum Beispiel von der Ärztekammer Niedersachsen geäußert, ist keinesfalls jede Vermietung von Praxisräumen an Ärzte beziehungsweise eine Darlehensgewährung als unzulässig oder gar strafwürdig anzusehen.



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2 Kommentare

immer korrupt

von Karl Friedrich Müller am 06.09.2016 um 8:51 Uhr

Der Arzt hat seinen eigenen Betrieb und hat die Kosten dafür selbst zu tragen.
Ein Mietkostenzuschuss ist obskur und für mich immer korrupt.
Schon der Gedanke dahinter, dass die Apotheke von der Arbeit des Arztes schmarotzt und der Gewinn der Apotheke eigentlich dem Arzt zu stünde macht eine konsequente Trennung notwendig.
Ich zahle sonst auch niemandem einen "Zuschuss". Warum auch?

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AW: Immer korrupt

von Christian Lindinger am 06.09.2016 um 16:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Müller,
um Ihren Kommentar besser einordenen zu können, würde mich Ihr erlernter Beruf sehr interessieren, denn auch wenn einem/ einer ApothekerIn so manches aus Mangel an Wissen um die Leistung der ApothekerInnen virgeworfen wurde bzw. wird, so ist mir das "Schmarotzen" doch neu.
Und: es ist sehr selten zu spät, die Berufswahl zu überdenken und zu ändern!

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