Korrupt oder nicht?

Wann sind Mietkostenzuschüsse für Ärzte zulässig?

Berlin - 05.09.2016, 17:45 Uhr

Ärzte in der Nähe wünscht sich jede Apotheke. Doch darf sie dies durch Mietkostenzuschüsse fördern? (Foto: Cherries / Fotolia)

Ärzte in der Nähe wünscht sich jede Apotheke. Doch darf sie dies durch Mietkostenzuschüsse fördern? (Foto: Cherries / Fotolia)


Unrechtsvereinbarung erfordert mehr als rein praktische Nähe

Zwar wäre im Hinblick auf die Frage einer etwaigen Strafbarkeit nach § 299 a/b StGB (also nicht bloß eines Verstoßes gegen Apothekenrecht bzw. ärztliches Berufsrecht) theoretisch auch die Vermietung zu günstigeren als den ortsüblichen Konditionen sowie eine Darlehensgewährung zu besseren als den marktüblichen Konditionen nicht ohne weiteres strafbar. Denn nach der Gesetzesbegründung sind rein einseitige Zuwendungen grundsätzlich nicht strafbar – selbst dann, wenn sie über das nach dem ärztlichen oder apothekerlichen Berufsrecht Erlaubte hinausgehen. Hinzukommen muss nämlich als zentrales Element für den Strafbarkeitsvorwurf nach § 299 a/b StGB noch die sogenannte Unrechtsvereinbarung. Für eine Strafbarkeit müsste die Vermietung der Praxisräume zu besonders günstigen Konditionen beziehungsweise die Gewährung eines besonders günstigen Darlehens an den Arzt also gerade deshalb erfolgen, damit dieser im Gegenzug den vermietenden Apotheker bevorzugt, indem er beispielsweise seine Patienten an diesen verweist.

Dabei genügt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 23. Februar 2010 (Az. Ws 17/10) indes nicht alleine der Vorteil, der durch die Nähe einer vermieteten Arztpraxis zu einer Apotheke entsteht. Dieser Vorteil allein stellt nach dem OLG Braunschweig keine Unrechtsvereinbarung dar. Denn die mit der Ansiedlung einer Arztpraxis einhergehenden Vorteile für den Apotheker durch erhöhten Umsatz rezeptpflichtiger Arzneimittel beruhen auf dem Standortvorteil und der Entscheidung der Patienten, in gerade dieser Apotheke ihr Rezept einzulösen. Dass ein Apotheker Interesse daran hat, in seiner Nähe möglichst viele Arztpraxen unterzubringen, erschließt sich – so das Gericht – von selbst. Um das Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung zu bejahen, müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ärzte als Gegenleistung für monatliche Zuschüsse und die Übernahme der Umbauten in den Praxisräumen gezielt auf ihre Patienten eingewirkt haben oder einwirken, ihre Rezepte in der Apotheke des vermietenden Apothekers einzulösen. Vorausgesetzt, dass eine solche Unrechtsvereinbarung nicht vorliegt, kommt eine Strafbarkeit demnach selbst bei Einräumung von im Vergleich zum Marktüblichen besseren Konditionen nicht in Betracht. 

Da jedoch davon auszugehen ist, dass sich sowohl die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden als auch gegebenenfalls die berufsrechtlichen Aufsichtsbehörden bei Kenntnis einer vergünstigten Vermietung von Praxisräumen oder Darlehensgewährung die Kooperation näher ansehen werden, empfiehlt es sich also, sich bei der Vermietung von Praxisräumen sowie bei der Gewährung von Darlehen im marktüblichen Bereich zu bewegen. Auch ist es sicher ratsam, entsprechende Verträge vor Abschluss anwaltlich überprüfen zu lassen.



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2 Kommentare

immer korrupt

von Karl Friedrich Müller am 06.09.2016 um 8:51 Uhr

Der Arzt hat seinen eigenen Betrieb und hat die Kosten dafür selbst zu tragen.
Ein Mietkostenzuschuss ist obskur und für mich immer korrupt.
Schon der Gedanke dahinter, dass die Apotheke von der Arbeit des Arztes schmarotzt und der Gewinn der Apotheke eigentlich dem Arzt zu stünde macht eine konsequente Trennung notwendig.
Ich zahle sonst auch niemandem einen "Zuschuss". Warum auch?

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AW: Immer korrupt

von Christian Lindinger am 06.09.2016 um 16:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Müller,
um Ihren Kommentar besser einordenen zu können, würde mich Ihr erlernter Beruf sehr interessieren, denn auch wenn einem/ einer ApothekerIn so manches aus Mangel an Wissen um die Leistung der ApothekerInnen virgeworfen wurde bzw. wird, so ist mir das "Schmarotzen" doch neu.
Und: es ist sehr selten zu spät, die Berufswahl zu überdenken und zu ändern!

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