AOK Rheinland/Hamburg

Retax bei fehlendem Defektbeleg

Berlin - 06.09.2016, 16:00 Uhr

Nicht lieferbar? Bei einem Rezept der AOK Rheinland/Hamburg müssen Apotheken nun möglichst eine Defektmeldung des Herstellers parat haben. (Foto: Sket)

Nicht lieferbar? Bei einem Rezept der AOK Rheinland/Hamburg müssen Apotheken nun möglichst eine Defektmeldung des Herstellers parat haben. (Foto: Sket)


Hersteller „selbstverständlich“ zur Bestätigung bereit?

Auf Nachfrage der DAZ beruft sich die Kasse darauf, dass laut Arzneiliefervertrag Nordrhein-Westfalen (Fassung vom 1. August 2011) von der Apotheke nachzuweisen ist, wenn ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte. Der Nachweis kann demnach durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers erfolgen. Die AOK gehe im Hinblick auf diese Regelung davon aus, „dass ein pharmazeutisches Unternehmen selbstverständlich bereit ist, schriftlich eine Lieferunfähigkeit bzw. einen Lieferengpass zu bestätigen“.

Beratung vor Retax

Mit ihrem Schreiben an die Apotheker sieht sich die Kasse auf dem richtigen Weg: Sie folge hier dem Grundsatz „Beratung vor Retax“. Die Apotheker seien auf das Problemfeld aufmerksam gemacht worden mit dem Ziel, zukünftige Retaxierungen in ihrem eigenen Interesse zu vermeiden. Trotz des Verweises auf den NRW-Liefervertrag wurden dem AOK-Sprecher zufolge auch Hamburger Apotheken angeschrieben.

Die Anforderung von zwei Belegen ist zuvor schon von der Techniker Krankenkasse ins Gespräch gebracht worden. Eine TK-Sprecherin bestätigte, über diese Retax-Fragen derzeit mit dem Deutschen Apothekerverband in Verhandlungen zu stehen. Ende September will man sich wieder treffen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Antrag Apotag

von Dr.Diefenbach am 06.09.2016 um 20:42 Uhr

Hierzu wird es definitiv einen ADHOC Antrag auf dem Apotag geben wenn die GKV Perversion bis dahin nicht beseitigt ist.Welche kranken Hirne denken sich eigentlich diese dauernden Schikanen aus,WO sind die Belege für die Behauptungen ,Wer schreibt vor,wie viele Großhändler man zu haben hat??Ist nicht bekannt dass vieles abläuft wie bei Spotmärkten?um 10 noch da,um 11 nicht mehr usw.Der Kollege Meisen hat das mit einem Antrag ja angekündigt,wir werden das vorbereiten und wenn DAS nicht durchgehen sollte,dann weiß ich auch nicht mehr weiter

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AW: Danke!

von Dr. Christian Meisen am 06.09.2016 um 21:23 Uhr

Zunächst herzlichen Dank Frau Sucker, daß Sie sich der Thematik angenommen haben, nachdem Kollege Peter Dietzel im "Tagebuch" schon berichtete!

@Kollge Dr. Diefenbach:
Ich denke wir werden genügend Delegierte für einen adhoc-Antrag gewinnen können. Erste Signale liegen bereits vor! Ihre Defektlisten könnten sehr hilfreich sein. Meine mail-Adresse haben Sie! Sie sind nicht zufällig bei facebook unterwegs? Da lassen sich die Dinge koordinieren.......

Kollegiale Grüße an Alle
Christian Meisen

AW: Dr. Diefenbach

von Heiko Barz am 07.09.2016 um 11:34 Uhr

Die KKassen müssen ja irgendwie ihre berufenen Retaxvasallen bedienen, die müßten sonst ihre Leute entlassen. ( Kann das verantwortet werden?)
Es wird derzeit auch deutlich, dass durch Ausweitung der Nebenkriegsschauplätze die Genaralproblematik der für uns existenziell wichtigen Honorarangleichung aus dem Fokus gedrängt wird.
Der schon als Wutausbruch zu bezeichnende Kommentar von Kollegin Patzelt beschreibt die Situation der Basisapotheker im Detail. Man kann es kaum besser begründen.

Nicht defekt, aber zu wenig Ausgabe an GH

von Andreas P. Schenkel am 06.09.2016 um 20:33 Uhr

Dann glaube ich eben Beiden: Sowohl dem Pharmazeutischen Unternehmer (PU) als auch dem Großhandel (GH). Der PU liefert aus, schafft aber den gesamten Bedarf, den der GH an die Apotheken ausreichen könnte, wollte und müsste, nicht. Daraus resultieren die Lieferverzögerungen.

Die Nutzung des Kennzeichens "2" wäre also nicht richtig. Da meine Patienten jedoch i.d.R. nicht warten können, wenn der GH mit dem schnellsten Lieferdatum von "Liefertermin in fünf Wochen" redet, verwende ich dementsprechend das Kennzeichen "5", also Akutversorgung. Denn wenn der Patient noch für fünf Tage Tabletten hat, aber die neue Arzneipackung erst nach 35 Tagen bei ihm landet, dann ist das ein Akutfall, der mit der derzeitigen Lieferketten-Situation nicht gelöst werden kann, was der Definition einer Akutversorgung sehr exakt entspricht.

Besonders ärgerlich ist allerdings auch hier die Nacharbeit, wenn ein Arzt ein "aut-idem"-Kreuzlein auf das Rezept aufgebracht hat, da freut sich der Onkel Doktor schon mittlerweile täglich auf seine Rezept-Änderungs-Fünf-Minuten, wenn er unsere Liefer-Mitarbeiter erblickt.

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So nicht, meine Freunde!!

von Christiane Patzelt am 06.09.2016 um 19:53 Uhr

Ich wünsche hier schnellstmöglich eine rechtliche Klärung! Es kann doch nicht angehen, dass die Krankenkasse die Spielregel ändert und jetzt den ganz harten Kurs mit 2 Defektbelegen fährt! Wer soll DAS denn im Arbeitsalltag leisten? Da brauche ich eine Extra-Kraft nur für die Defektbeleg-Sammelei! Schützt uns keiner? Geht das einfach so, Rechnungen kürzen und das ist auch noch legitim?
Ich beliefere keine Patienten dieser Krankenkasse mehr mit Defektarzneien, ich habe es satt, mich ständig beklauen zu lassen!! Das ist Diebstahl, das ist Betrug, das ist eine ganz abgekaterte Geschichte!! Demnächst muss der Patient noch die Begründung des Sonderkennzeichen 6 gegenzeichnen!! Die Krankenkassen werden doch immer bekloppter!!

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