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G-BA-Chef Hecken
Auch Alternativmediziner müssen Evidenz liefern
Mit seiner Verbotsforderung für Alternativmedizin mit unbelegtem Nutzen auf Kassenrezept machte G-BA-Chef Josef Hecken kürzlich Schlagzeilen. Gegenüber DAZ.online erklärt er nun, dass er die von Homöopathen vorgebrachten Studien für fragwürdig hält – und fordert eine verpflichtende Aufklärung von Patienten.
Keine Kassengelder für Homöopathie sowie alle Alternativmedizin ohne Wirksamkeitsnachweise: Der Vorstoß von Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), erregte vor kurzem die Gemüter. Anlässlich der alternativmedizinischen Behandlung von drei kurz darauf verstorbenen Patienten eines „Biologischen Krebszentrums“ in Brüggen-Bracht forderte Hecken, dass für alle Therapiearten der gleiche Evidenzanspruch gelten muss. DAZ.online hat bei ihm nachgefragt, wie der Gesundheitsexperte sich dies genau vorstellt – und ob damit nicht beispielsweise auch die Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln bei Kindern gänzlich ausgeschlossen ist. Mit seinem sogenannten Nikolausurteil hatte das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren geurteilt, dass Patienten das Recht auf Kostenübernahme für eine teure Behandlungsmethode außerhalb der evidenzbasierten Regelversorgung haben, wenn sie schwer erkrankt sind.
DAZ.online: Herr Hecken, der Zentralverein
Homöopathischer Ärzte vermutet eine versteckte Agenda hinter Ihrer Initiative,
die Alternativmedizin einzuschränken. Warum ist es Ihrer Ansicht nach denn schlimm, wenn es Ausnahmen bei den Evidenzanforderungen gibt?
Josef Hecken: Schon die Vermutung einer versteckten Agenda impliziert, hier gehe es um irgendwelche geheimnisvollen oder gar interessengeleiteten Motive. Das ist absurd. In meiner Funktion als Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses habe ich das zentrale und handlungsleitende Motiv, dass in der medizinischen Versorgung in möglichst allen Bereichen sichergestellt ist, dass es für dort eingesetzte Präparate oder Methoden, unabhängig von der Frage der Wirksamkeit, zumindest eine gesicherte Evidenz dahingehend gibt, dass medizinische Leistungen wie Arzneimittel oder auch diagnostische und therapeutische Methoden für die Patientinnen und Patienten unbedenklich sind.
Dieser aus meiner Sicht selbstverständliche Grundsatz muss völlig unabhängig davon gelten, ob es um Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geht, um Leistungen, die von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden oder ob sie von Kassen als Satzungsleistung erstattet werden. Zumindest eine Gefährdung muss sicher ausgeschlossen sein. Und dafür Evidenz zu verlangen, ist nicht schikanös oder ungewöhnlich, sondern die Pflicht und Schuldigkeit jedes verantwortlich handelnden Akteurs im Gesundheitswesen.
DAZ.online: Aber ist das Problem wirklich so groß? Die Kassenausgaben für homöopathische Behandlungen sind ja vergleichsweise klein.
Hecken: Das verschiedentlich vorgetragene Argument, die Diskussion um die Satzungsleistungen der Krankenkassen lohne nicht, weil sie ja nur einen homöopathischen Anteil an den Gesamtausgaben haben, ist für mich eher zynisch: Es kommt nicht auf den Umfang der Leistungsausgaben an, sondern auf die Frage, ob Patientinnen und Patienten gefährdet werden oder nicht. Der Bundesgesetzgeber sollte deshalb prüfen, ob die Regelungen des § 11 Abs. 6 SGB V über die Zulässigkeit von Satzungsleistungen nicht weiter konkretisiert und hinsichtlich der Evidenzanforderungen enger gefasst werden müssten.
3 Kommentare
Geldverschwendung
von Dr. Hans-Werner Bertelsen am 09.09.2016 um 12:45 Uhr
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3 verschiedene Themen
von Lars Dittrich am 09.09.2016 um 11:57 Uhr
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Sind wir doch ehrlich...
von Thorsten Dunckel am 09.09.2016 um 9:55 Uhr
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