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Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche
Heilpraktiker sollten stärker in die Verantwortung genommen werden
Nach dem Tod dreier Krebspatienten eines Heilpraktikers begann eine heftige Debatte um die Gesetze für den Berufsstand. Gegenüber DAZ.online fordert Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche mehr Qualitätssicherung und Patientenschutz – und erwägt die Einführung von Heilpraktikerkammern und einer einheitlichen Ausbildung.
Wie weit dürfen die Kompetenzen von Heilpraktikern reichen, und bedarf der Berufsstand einer geregelten Ausbildung? In Folge des Todes dreier Krebspatienten kurz nach Behandlung durch einen Heilpraktiker in Brüggen-Bracht forderten Politiker aller Fraktionen im Bundestag Reformen und Verschärfungen der geltenden Rechtslage. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, will zudem die Evidenz-Anforderungen für alternativmedizinische Therapien wie beispielsweise Homöopathie auf den allgemeinen Standard anheben. Gegenüber DAZ.online fordert nun die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche mehr Qualitätssicherung und Patientenschutz. Sie ist in ihrer Fraktion für den Bereich der Alternativmedizin sowie die Gesundheitswirtschaft zuständig.
DAZ.online: Welche Rolle hat die Alternativmedizin für
Sie, Frau Schulz-Asche?
Kordula Schulz-Asche: Ich bin der Auffassung, dass die Komplementärmedizin eine gute Ergänzung zur wissenschaftlich belegten Medizin ist. Viele Patienten setzen bereits auf eine Kombination aus Schul- und Komplementärmedizin. Es gibt sehr viele gute Heilpraktiker, die beispielsweise bestimmte Rückenleiden sehr gut behandeln können. Es gibt aber natürlich auch Scharlatane, und es ist nötig, die Verbraucher vor diesen zu schützen.
DAZ.online: Sie meinen den jüngsten Fall, bei dem mindestens drei Patienten eines Heilpraktikers aus Brüggen-Bracht kürzlich nach der Behandlung verstarben?
Schulz-Asche: In dem konkreten Fall müssen wir erstmal die Untersuchungsergebnisse abwarten – aber ich befürchte, dass es sich um Scharlatanerie gehandelt hat. Aus Verzweiflung greifen Krebspatienten zu solchen Angeboten und bezahlen freiwillig sehr viel Geld – insbesondere, wenn man als „austherapiert“ gilt. Gerade die Tumortherapie ist ein Bereich, wo wir genau hinschauen müssen.
DAZ.online: Sehen Sie gesetzlichen Handlungsbedarf? Es gibt ja immer wieder ähnliche Fälle.
Schulz-Asche: Bei
dem Heilpraktiker-Gesetz, welches noch aus dem Jahr 1939 stammt, müssen wir
genau hinschauen. Von der Logik des Gesetzes her ist es so, dass die
Komplementärtherapien nicht schaden dürfen. Wenn ein Heilpraktiker keine
vernünftige Diagnostik macht oder Therapien durchführt, die mehr schaden als
nützen, ist es vom Gesetz nicht gedeckt. Im Sinne des Patientenschutzes ist es
vernünftig, zu schauen, inwieweit das Heilpraktikergesetz reformiert werden
muss. Hierfür ist der Bund zuständig, daher haben wir eine Kleine Anfrage
gestellt. Wir glauben, dass mehr Transparenz im Sinne des
Verbraucherschutzes ist. Mit Schnellschüssen ist niemandem geholfen.
DAZ.online: Bisher gibt es fast keine Informationen über Heilpraktiker – schon auf Ihre Frage, wie viele es gibt, wird die Bundesregierung kaum antworten können.
Schulz-Asche: Das
vermuten wir auch – aber das ist ja ein Zeichen: Wo gibt es das denn, dass ein
– ich finde wichtiger – Beruf ohne Beleg und ohne gesellschaftliche Verankerung
existiert? Es gibt kaum einen anderen Berufszweig, der derart unreguliert ist
und bei dem so unbekannt ist, was dort passiert. Öffentlichkeit hat auch etwas
mit Transparenz zu tun.
DAZ.online: Welche rechtlichen Änderungen fordern Sie konkret?
Schulz-Asche: Die Diskussion um eine Reform des Berufsrechts der Heilpraktiker ist nicht neu. Eine ausführliche Dokumentation halte ich für einen ersten nötigen Schritt, um zu einer besseren Qualitätssicherung, aber auch zu mehr Patientensicherheit zu kommen. Das wird mit einer gewissen Bürokratie verbunden sein, aber es ist zu schaffen. Zudem liegen auch Vorschläge wie die Schaffung einer Heilpraktikerkammer oder eine einheitliche Heilpraktikerausbildung auf dem Tisch, die einer genaueren Prüfung bedürfen.
Für mich steht fest: Bestimmte Behandlungsformen wie chirurgische Eingriffe, die erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Patientinnen und Patienten haben können, müssen immer hohe Evidenz- und Qualitätsstandards erfüllen.
4 Kommentare
Richtigstellung
von Kathrin Hoffmann-Hunte am 23.09.2016 um 11:27 Uhr
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Wie bitte?
von Thomas Westerhoff am 22.09.2016 um 14:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Heilpraktiker
von Fetija Jasari am 23.09.2016 um 14:01 Uhr
Zumutung
von Dr. Hans-Werner Bertelsen am 22.09.2016 um 12:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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