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Bundesrat
Bayerns wacklige Initiative gegen den Rx-Versandhandel
Warum schon im AMVSG?
Erstaunlich ist allerdings, dass der Freistaat die Regelung an das derzeit im Bundestag liegende AMVSG anhängen möchte. Das AMVSG enthält nicht nur die Honorarerhöhung für Apotheker in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe, sondern mehrere Regelungen zur Arzneimittelpreisbildung. Unter anderem geht es um die Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen und um eine Umsatzschwelle für neue Arzneimittel.
Für die Apotheker könnte dieses Vorgehen einige Nachteile mit sich bringen: Das AMVSG steht seit Monaten in der Kritik. Die SPD im Bundestag will dem Gesetz beispielsweise nicht zustimmen, weil sie gegen die Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen ist. Auch die Umsatzschwelle steht schon länger unter Beschuss. Gelingt es den Bayern, ihren Vorstoß zum Rx-Versandhandel an das Gesetz anzuhängen, wäre das Versandverbot automatisch an alle Hürden und Verzögerungen gebunden, die sich dem AMVSG noch stellen werden.
Auch im Bundestag hatten es die meisten Abgeordneten ausgeschlossen, das Rx-Versandverbot an das AMVSG zu hängen. Aus beiden Regierungsfraktionen war zu hören, dass man sowohl den Pharma-Regelungen im AMVSG als auch dem Versandverbot keinen Gefallen tue, sie miteinander zu kombinieren. Sollte für das Versandverbot beispielsweise ein monatelanges Notifizierungsverfahren bei der EU nötig sein, würden sich wiederum die angestrebten Pharma-Pläne durch den Versandhandel verspäten, so das Argument.
In jedem Fall muss der Antrag, wenn er vom Bundesratsplenum angenommen wird, noch in den Bundestag. Dort könnte es mit einer Mehrheit schwierig werden, weil sich insbesondere die SPD querstellt.
Bayern: Versandverbot rechtlich machbar
In dem Antrag liefert die bayerische Landesregierung zwar keine Begründung für dieses Vorgehen. Allerdings hat der Freistaat offenbar genauer untersucht, ob ein Rx-Versandverbot rechtlich haltbar wäre. Sie kommen zum Schluss: „Nach dem Recht der EU erscheint ein solches nationalstaatliches Verbot möglich.“ Bislang sei auf EU-Ebene schließlich auch nicht beanstandet worden, dass die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten hat und nur sieben Mitgliedstaaten ihn erlaubt haben. Auch der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versender sei kein Grund, das Verbot nicht möglich zu machen: „Dieser Eingriff ist gerechtfertigt, um die Gesundheit der Bevölkerung durch eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen“, heißt es in dem Antrag.
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