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Bundesverband Managed Care
Sind Apotheker die wahren EuGH-Gewinner?
Der Bundesverband Managed Care sieht in dem EuGH-Urteil zu Rx-Boni „erhebliche Chancen für Apotheker“: Sie könnten nun ihr Berufsbild weiterentwickeln, zukünftig solle auch das Mehrbesitzverbot fallen. Unzufrieden mit der Positionierung dürfte ein Verbandsmitglied sein: die ABDA.
Der Titel einer Pressemitteilung des Bundesverband Managed Care (BMC) ist suggestiv. „EuGH verwirft Rx-Boni-Verbot: Ist der Apotheker der eigentliche Gewinner?“, frägt der „pluralistische“ Verband, dem viele Pharmafirmen, Krankenkassen, Gesundheitsdienstleister oder Verbände von Heilberuflern angehören. Er will sich für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems im Sinne einer zukunftsfähigen, qualitätsgesicherten und patientenorientierten Versorgung einsetzen. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs öffne sich die „Tür für den Arzneimittel-Versandhandel“, womöglich auch eine „flexiblere Preisgestaltung in der deutschen Apothekenlandschaft“.
Die Entscheidung sei im Sinne der Patienten, böte aber auch erhebliche Chancen für Apotheker, „ihr Berufsbild weiterzuentwickeln und stärker in der Versorgungskette der Patienten mitzuwirken“, schreibt der BMC. Das Urteil liberalisiere die Preisgestaltung und eröffne „die Chance für mehr“, wie der Verband schreibt. „Neue Wettbewerbsparameter im Apothekenmarkt haben enormes Entwicklungspotential für das Berufsbild des Apothekers“, erklärt der Vize-Vorstand des BMC, Ralf Sjuts.
Niedergelassene Apotheker sollten sich von Versandhändlern nicht nur über die Preisgestaltung abgrenzen. „Hier ist vor allem die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen für ein Tätigkeitsfeld zu schaffen, das sich von dem in den letzten Jahrzenten verfestigtem Bild des Apothekers als schlichtem Arzneimittelverkäufer abhebt“, betont Sjuts. Durch das EuGH-Urteil könne dieser Prozess „nun endlich Fahrt aufnehmen“.
Das Mehrbesitzverbot soll fallen
Die BMC-Chefs denken dabei noch deutlich weiter. „Die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes, Implementierung von Strukturen des Medikationsmanagements und Einbeziehung von Apotheken in die Integrierte Versorgung, das sind die Bereiche, die es anzupacken gilt“, erklärt Geschäftsführerin Susanne Ozegowski. Damit sei der Weg frei für eine Einbeziehung des Apothekers in das Versorgungsmanagement, wie sie sagt, „womit auch eine Aufwertung des Apothekerberufes insgesamt verbunden ist“. Sie spricht sich dafür aus, die Rolle des Apothekers im modernen Medikationsmanagement zu stärken. „Die Abkehr von der alleinigen Ausrichtung auf den Arzneimittelverkauf hin zur Übernahme einer aktiven Rolle als Bestandteil eines Versorgungsteams – das sollte das neue Apothekerbild sein“, sagt sie.
Ozegowski ist sich sicher, dass durch das EuGH-Urteil die Einbeziehung von Apotheken als Leistungserbringer in Verträgen zur Integrationsversorgung nach § 140b SGB V für Krankenkassen attraktiver werde. Dies sei für beide Seiten vorteilhaft: „Selektivverträge stellen nur für denjenigen ein Problem dar, der nicht mitmacht“, erklärt sie.
6 Kommentare
Schöne neue Perspektiv-Welt
von Wolfgang Müller am 11.11.2016 um 21:00 Uhr
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Die ABDA konnte sich gar nicht melden,
von Christiane Patzelt am 11.11.2016 um 19:18 Uhr
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AW: Die ABDA konnte sich gar nicht melden
von Heiko Barz am 12.11.2016 um 11:25 Uhr
Einmal Vomex für mich!!!
von Sven Larisch am 11.11.2016 um 18:49 Uhr
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Realität
von Peter Brunsmann am 11.11.2016 um 18:40 Uhr
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Volldeppen
von Frank ebert am 11.11.2016 um 17:54 Uhr
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