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Auch in Krankenhäusern werden Arzneimittel abgegeben, deswegen gilt auch für Krankenhausapotheken: Bis Februar 2019 müssen sie am SecurPharm-System teilnehmen. Nun startet ein Pilotprojekt.
Ab Februar 2019 müssen laut Arzneimittel-Fälschungsschutz-Richtlinie (Falsified Medicines Directive, FMD) alle in der EU abgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel ein Siegel tragen, das die Unversehrtheit der Packung beweist (Anti-tempering device) und mit einer individuellen Seriennummer versehen sein. Die abgebende Apotheke muss jede Packung anhand dieser Seriennummer verifizieren (end-to-end-Authentifizierung) und in der Datenbank als abgegeben „austragen“. Diese Anforderungen setzt in Deutschland SecurPharm um, ein Konsortium aus den Verbänden der Arzneimittelhersteller, Pharmagroßhändler und Apotheken.
Da auch in Krankenhäusern Arzneimittel an Patienten abgegeben werden, müssen sich auch die Krankenhausapotheken bis spätestens 2019 dem SecurPharm-Sicherheitssystem anschließen. Aufgrund der großen Menge an Arzneimittelpackungen, die in einem Krankenhaus täglich abgegeben werden, keine triviale Aufgabe. Im Sommer hatte der Bundesverband der Krankenhausapotheker ADKA vor hohen zusätzlichen (Personal-)Kosten für die Krankenhausapotheken gewarnt. Außerdem hatten ADKA-Vertreter die Sinnhaftigkeit einiger FDM-Anforderungen für die Krankenhausapotheken infrage gestellt.
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