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Für das Rx-Versandverbot benötige es „sehr gute Gründe“
Franke hatte zuvor das Rx-Versandverbot insbesondere aus zwei Gründen als ungünstig angesehen: Einerseits sei es nicht kurzfristig umsetzbar, da die Bundesregierung anderem EU-Mitgliedsstaaten über ein so genanntes Notifizierungsverfahren die Möglichkeit einräumen muss, Stellung zu nehmen. Anderseits könne es wieder von Gerichten gekippt werden, wenn diese es als unzulässige Einschränkung für Versandapotheken ansehen, befürchtete der SPD-Politiker. Er hatte daher vorgeschlagen, den Versandhandel zu erhalten, aber gleichzeitig über eine Änderung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) klarzustellen, dass Boni für gesetzlich versicherte Patienten verboten oder zumindest stark begrenzt werden.
Außerdem hatte Franke – wie auch einige CDU-Abgeordnete – mögliche Einschränkungen des Arzneimittelversands als „nicht zeitgemäß“ bezeichnet. „Es ist sehr problematisch, technische Möglichkeiten wie den Versandhandel zu verbieten“, wiederholte der SPD-Gesundheitspolitiker nun frühere Kritik an den Plänen des Gesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU).
Sehr gute Gründe seien nötig
Aus rechtlicher Sicht werde es nicht einfach sein, den Rx-Versand zu verbieten, meint Franke. „Es müsste schon sehr gute sachliche Gründe geben, da Ausnahmen zu machen“, betonte er – doch offenbar sieht er sie angesichts des EuGH-Urteils als gegeben an.
So wie Lauterbach macht sich Franke auch weiterhin für eine grundlegende Überarbeitung des Apothekenhonorars stark. „Gerade als Abgeordneter vom ländlichen Bereich weiß ich, was Apotheken leisten“, sagte Franke. „Es ist sehr wichtig, dass wir qualifizierte Apotheker haben.“ Er unterstütze auch Vorschläge, beispielsweise Beratungsleistungen von Apothekern besser zu honorieren – wie beim Medikationsplan, für den bislang nur Ärzte entlohnt werden. „Die Leistungen von Apothekern müssen parallel zur Ärzteschaft anerkannt werden“, erklärte Franke gegenüber DAZ.online.
1 Kommentar
SPD
von Scarabäus am 17.01.2017 um 22:38 Uhr
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