Rezepturen und BtM-Abgabe

Bundestag beschließt höheres Apothekenhonorar

Berlin - 09.03.2017, 17:15 Uhr

Beschlossene Sache: Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz beschlossen, zu dem unter anderem ein höheres Apohekenhonorar gehört. (Foto: Külker)

Beschlossene Sache: Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz beschlossen, zu dem unter anderem ein höheres Apohekenhonorar gehört. (Foto: Külker)


Was ändert sich für die Pharmaindustrie?

Neben den für Apotheker relevanten Passagen hat der Bundestag mit dem AMVSG zahlreiche Änderungen im Pharma-Bereich beschlossen. Darum geht es unter anderem:

  • Die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Nutzenbewertung ausgenommen.
  • Um Anreize für die Entwicklung neuer Antibiotika zu setzen, und somit die häufiger werdenden Resistenzen zu bekämpfen, wird die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einbezogen. Zudem werden die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessert, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern.
  • Der G-BA soll ein Informationssystem für Arztpraxen entwerfen, in dem sich die Ärzte über den Mehrwert neuer Arzneimittel informieren können.
  • Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel wird bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate eingeführt.
  • Um Lieferengpässe zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern. Außerdem werden die pharmazeutischen Unternehmer verpflichtet, Krankenhäuser zu informieren, sobald ihnen Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln vorliegen.
  • In begründeten Einzelfällen ist es bald möglich, bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bei nicht belegtem Zusatznutzen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Erstattungsbetrag nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen darf als die wirtschaftlichste Vergleichstherapie.
  • Außerdem wird die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens (aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse) verkürzt.
  • Gilt ein Zusatznutzen eines neuen Medikamentes als nicht belegt, weil der pharmazeutische Unternehmer die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereicht hat, ist künftig ein angemessener Abschlag auf den Erstattungsbetrag zu vereinbaren.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Jubelperser an Meckertussi

von Karl Friedrich Müller am 10.03.2017 um 9:05 Uhr

der Jubel war ironisch gemeint.
Es wird transportiert, die Apotheken bekämen mehr Geld, dabei ist, wenn es nach dem Willen der SPD geht, das Gegenteil der Fall.
Außerdem haben Sie mit Ihren Ausführungen vollkommen recht. Wir bekommen noch nicht mal einen Ausgleich, geschweige denn eine "Erhöhung". Wir machen nur ein bisschen weniger Miese in bestimmten Bereichen.

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Meckertussi statt Jubelperser

von Christiane Patzelt am 09.03.2017 um 19:31 Uhr

Heruntergebrochen (brechen möchte ich viel in diesen Tagen) bedeutet das pro Monat € 416,- mehr Brutto pro Apotheke für defizitäre Rezepturen und einer Gebühr, die seit 1972 !! (korrigiert mich bitte, wenn es 1976 war..) mit 0,26 Cent festgelegt war! Ich soll mich als Mensch im Jahre 2017 über diese "Farce" und Ohrfeige (hier nimm das und halt das Maul) freuen? Ehrlich? Selbst Aschenbrödel bekam mehr als nur EINE Haselnuss!

Für meinen Betrieb bedeutet das, die Versorgung jedes vierten herzkranken Kindes ist nicht mehr mit Minus verbunden--all die anderen Kinder und ihre Kapseln stelle ich immer noch aus persönlicher Gemeinwohlpflicht kostenlos her.

Kann ich mir für die 416€ bitte eine neue ABDA kaufen?
Dann wäre das Geld wenigstens gut angelegt!

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Jubel

von Karl Friedrich Müller am 09.03.2017 um 17:44 Uhr

toll, davon dürfen wir 600 Mio an "gedeckelten" Boni wieder abgeben....
Der Staat verliert dabei 300 Mio Steuern von den deutschen Apotheken.
sooo doof...
Die Boni muss die KK bezahlen. Werden einfach mit dem Kassenrabatt verrechnet. Also nur noch 77 ct Rabatt pro Packung. Es ist schließlich eine Abgabe, die der Staat will. Also soll er sie auch bezahlen.

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