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Rx-Versandverbot
EU-Versandapotheker fühlen sich in ihrer Ehre gekränkt
In seiner Stellungnahme zum Rx-Versandverbot attackiert der Verband europäischer Versandapotheken (EAMSP) das Bundesgesundheitsministerium aufs Schärfste. Der Versender-Verband, der von DocMorris-Chef Olaf Heinrich angeführt wird, wirft dem Ministerium vor, unglaubwürdig zu argumentieren, die Apotheker vor der Bundestagswahl beschenken zu wollen und falsche Behauptungen aufzustellen.
Der EAMSP vertritt die Interessen mehrerer europäischer Versandapotheken, darunter auch die beiden niederländischen Versender DocMorris und Europa Apotheek Venlo, die seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung wieder Rx-Boni anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Februar einen Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot an die Fachverbände verschickt und um Stellungnahme gebeten. Der EAMSP hat sein Papier nun vorgelegt.
Darin kritisiert der Verband das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aufs Schärfste, fordert mehr Flexibilität bei der Festlegung der Apothekenpreise und schlägt die Einführung eines Höchstpreismodells vor. Gleich zu Beginn schreibt der Versender-Verband, dass es sich beim Rx-Versandverbot um ein „fast beispielloses protektionistisches Vorgehen eines Bundesministeriums“ handelt, dass ökonomisch keinen Sinn Mache und verfassungs- und europarechtswidrig sei.
So rechnen die EU-Versender
Modellrechnung zu Rx-Boni
Das Zukunftsszenario der EU-Versandapotheken
In der bislang ausführlichsten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (45 Seiten) attackiert der Verband das BMG dafür, dass es überhaupt in die Apothekenstruktur eingreifen will. Das BMG hatte angegeben, mit dem Rx-Versandverbot die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherstellen zu wollen. Der EAMSP hält dagegen: „Darüber hinaus erweckt das BMG unzutreffender Weise den Eindruck, es habe die rechtliche Befugnis, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Einflussnahme auf Anzahl und Verteilung von Apotheken zu beeinflussen. Dem ist nicht so.“ Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht 1958 festgestellt, dass eine staatliche, bedarfsgerechte Steuerung der Anzahl und Verteilung von Apotheken nicht rechtens sei.
An mehreren Stellen in der Stellungnahme weisen die Versender das Ministerium darauf hin, dass es noch vor wenigen Jahren eine ganz andere Meinung zum Versandhandel gehabt habe. 2012 hatte das BMG beispielsweise in einer Pressemitteilung erklärt, dass ein Verbot des Rx-Versandes verfassungsrechtlich nicht machbar sei, weil es gegen die Berufsfreiheit verstoße. Der EAMSP kommt zu dem Schluss: „Ein Fachministerium, welches innerhalb weniger Jahre diametral entgegengesetzte Positionen zu Grundsatzfragen der allgemeinen Gesundheitsversorgung vertritt und dabei nicht in der Lage zu einer empirisch-statistischen Unterstützung der Argumente ist, muss sich Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen gefallen lassen.“
4 Kommentare
Beratungsqualität
von Frank Zacharias am 17.03.2017 um 9:12 Uhr
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AW: EAMSP widerspricht sich selbst
von Benjamin Müller am 17.03.2017 um 10:29 Uhr
Hier kann jeder machen was er will...
von Bernd Jas am 17.03.2017 um 9:10 Uhr
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46 Seiten....
von Carsten Simons am 17.03.2017 um 8:01 Uhr
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