Offene Rechnungen zu Cabometyx

Streit um Preismoratorium bedroht Apotheken

Hamburg / Bremen - 22.03.2017, 13:30 Uhr

Das 2016 in den Markt eingeführte Cabometyx wird gegen Nierenkrebs eingesetzt und befindet sich derzeit in der frühen Nutzenbewertung (Foto: Ipsen Pharma)

Das 2016 in den Markt eingeführte Cabometyx wird gegen Nierenkrebs eingesetzt und befindet sich derzeit in der frühen Nutzenbewertung (Foto: Ipsen Pharma)


Fällt Cabometyx unter das Preismoratorium oder nicht? Diese Frage kann einige Apotheken zehntausende Euro kosten. Denn wenn der Hersteller den fälligen Rabatt nicht zahlt, kann diese Rechnung auf die Apotheken zukommen. 

Bei Apotheken, die regelmäßig Patienten mit dem Präparat Cabometyx (Wirkstoff Cabozantinib) gegen fortgeschrittenen Nierenzellkrebs versorgen, kommen große Sorgen auf. Der Anlass ist ein Schreiben des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) an Apotheken, für die zwischen November 2016 und Januar 2017 Rezepte mit Cabometyx abgerechnet wurden. Das NARZ informierte die Apotheken nun, dass der Hersteller Ipsen Pharma die vorgesehenen Preismoratoriumsrabatte für Cabometyx in diesem Zeitraum nicht bezahlt habe. Doch das Rechenzentrum hat die Rabatte mit den Krankenkassen abgerechnet. Je nach Stärke geht es dabei um einen Betrag von bis zu etwa 5.000 Euro pro Packung. Bei einzelnen Apotheken kommen dabei Beträge von über 25.000 Euro zustande. Das Rechenzentrum hat die betroffenen Apotheken nun informiert, dass die bisherigen Lösungsversuche mangels der Gesprächsbereitschaft des Herstellers gescheitert seien. Das Rechenzentrum werde weiter versuchen die offenen Beträge zu erhalten. Doch als ultima ratio müssten die Apotheken belastet werden, heißt es in dem Schreiben des NARZ. Dabei beziehen sich die genannten Beträge nur auf die Zeit bis einschließlich Januar. Wenn regelmäßig Patienten versorgt werden, dürfte der ausstehende Betrag inzwischen weiter angewachsen sein. 

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Der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue erklärte dazu gegenüber DAZ.online, dass das NARZ und andere ebenso betroffene Rechenzentren die Beträge bisher kreditieren. Das sei aber keine Lösung. Entscheidend ist für Graue: „Das Problem darf nicht auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen werden.“ Graue betonte, dass einzelne Apotheken dadurch im schlimmsten Fall in ihrer Existenz bedroht sein könnten. Insgesamt hätten nur etwa 50 Kunden des NARZ das Produkt abgegeben. Doch wer einen solchen Verordner in der Nähe hat, könne bald mit 100.000 Euro betroffen sein. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Unfassbar,

von Gerrit Linnemann am 25.03.2017 um 12:29 Uhr

so etwas gibt es nur im Apothekenbereich, dass ein unbeteiligter Dritter mit seiner Existenz für die Streitigkeiten Anderer haftet,,,

Mein Rechtsempfinden hat durch die spitzfindigen Retaxen, dem belohnten Verhalten von DoMo damit einen weiteren Knacks bekommen ..

aber Hauptsache, der Spargeldampfer fährt...

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