Gastbeitrag

Typische Schwachstellen bei Inventarversicherungen für Apotheken

Hamburg - 30.03.2017, 16:05 Uhr

Einbrecher in der Apotheke – und wer haftet für den entstandenen Schaden? (Bild: DAZ.online)

Einbrecher in der Apotheke – und wer haftet für den entstandenen Schaden? (Bild: DAZ.online)


Elektronik und Betriebsunterbrechung

Unbenannte Gefahren

Herkömmliche Tarife versichern nach dem Grundsatz, dass nur versichert ist, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder eingeschränkt wird.

Mit dem Einschluss von unbenannten Gefahren kann jedoch im Kontrast dazu alles versichert werden, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Solch eine offene Regelung kann den Versicherungsschutz beträchtlich erweitern und potenzielles Streitpotenzial mit dem Versicherer verringern. Zudem können so auch neue, sich erst zukünftig am Markt entwickelnde Risiken (etwa durch technologische Neuerungen) erfasst werden.

Elektronik

Eine Elektronikversicherung gilt üblicherweise für Büro- und Kommunikationselektronik. Der Kommissionierer oder die elektrische Tür sind weder das eine noch das andere.

Diese müssen daher dann im Versicherungsschein gesondert benannt werden. Noch einfacher ist es, wenn das der Elektronikversicherung eigene Prinzip der „Allgefahrendeckung“, auf das gesamte Inventar ausgedehnt wird.

Unterversicherungsverzicht

Grundsätzlich muss die Versicherungssumme am Schadentag dem Neuwert der Einrichtung und der Waren entsprechen. Ist die Versicherungssumme kleiner, wird der Schaden nur im gleichen gekürzten Verhältnis erstattet.

So bedingt die Festlegung der Versicherungssumme scharfe Sinne. Wer kann den Neuwert eines Tresens einschätzen, den er vielleicht vor 10 Jahren zusammen mit der Apotheke erworben hat? Wenn Anschaffungsbelege fehlen, muss eventuell sogar ein externer Schätzer hinzugezogen werden. Zudem unterliegt auch der Wert des Warenlagers Schwankungen.

Kürzungen im Schadensfall und aufwendige Wertermittlungen des Gesamtbestandes lassen sich durch einen Verzicht auf Unterversicherung vermeiden.

Der Unterversicherungsverzicht kann dabei nach Parametern wie der Anzahl der Mitarbeiter oder dem Jahresumsatz festgesetzt werden.

Betriebsunterbrechung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Umsatzeinbußen durch eine schadensbedingte Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Apothekenbetriebs ab. Sie kann mit der Inventarversicherung verbunden oder separat als eigenständige Police abgeschlossen werden.

Wer ein Sterillabor besitzt, hat es bei einer schadensbedingten Betriebsunterbrechung mit deutlich höheren Ausfällen und längeren Betriebsunterbrechungen zu tun als gewöhnlich.

Daher muss in solchen Konstellationen eine eigenständige Police mit erhöhter Deckungssumme erwogen werden.

Gestern ist bereits der erste Teil dieses Beitrags zu typischen Schchwachstellen bei Apotheken-Versicherungen erschienen – Schwerpunkt waren hier Haftpflichtrisiken. Im morgigen letzten Teil wird es um sonstige Versicherungen gehen – etwa zum Rechtsschutz oder Cyber-Risiken. Zudem werden die Autoren ein Fazit ziehen.



Jascha Arif, Rechtsanwalt, Hamburg
redaktion@daz.online


Steffen Benecke, Versicherungsmakler, Hamburg
redaktion@daz.online


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