Unbenannte Gefahren
Herkömmliche Tarife versichern nach dem Grundsatz, dass nur versichert ist, was in den
Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder
eingeschränkt wird.
Mit dem Einschluss von unbenannten Gefahren kann jedoch im Kontrast
dazu alles versichert werden, was nicht
explizit ausgeschlossen ist.
Solch eine offene Regelung kann den Versicherungsschutz beträchtlich erweitern
und potenzielles Streitpotenzial mit dem Versicherer verringern. Zudem können
so auch neue, sich erst zukünftig am Markt entwickelnde Risiken (etwa durch technologische
Neuerungen) erfasst werden.
Elektronik
Eine Elektronikversicherung gilt
üblicherweise für Büro- und Kommunikationselektronik. Der Kommissionierer oder
die elektrische Tür sind weder das eine noch das andere.
Diese müssen daher dann im Versicherungsschein gesondert
benannt werden. Noch einfacher ist es, wenn das der Elektronikversicherung
eigene Prinzip der „Allgefahrendeckung“, auf das gesamte Inventar ausgedehnt
wird.
Unterversicherungsverzicht
Grundsätzlich muss die Versicherungssumme am Schadentag dem
Neuwert der Einrichtung und der Waren entsprechen. Ist die Versicherungssumme
kleiner, wird der Schaden nur im gleichen gekürzten Verhältnis erstattet.
So bedingt die Festlegung der Versicherungssumme scharfe
Sinne. Wer kann den Neuwert eines Tresens einschätzen, den er vielleicht vor 10
Jahren zusammen mit der Apotheke erworben hat? Wenn Anschaffungsbelege fehlen,
muss eventuell sogar ein externer Schätzer hinzugezogen werden. Zudem
unterliegt auch der Wert des Warenlagers Schwankungen.
Kürzungen im Schadensfall und aufwendige Wertermittlungen des
Gesamtbestandes lassen sich durch einen Verzicht auf Unterversicherung
vermeiden.
Der Unterversicherungsverzicht kann dabei nach Parametern
wie der Anzahl der Mitarbeiter oder dem Jahresumsatz festgesetzt werden.
Betriebsunterbrechung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die
Umsatzeinbußen durch eine schadensbedingte Unterbrechung oder Beeinträchtigung
des Apothekenbetriebs ab. Sie kann mit der Inventarversicherung verbunden oder
separat als eigenständige Police abgeschlossen werden.
Wer ein Sterillabor
besitzt, hat es bei einer schadensbedingten Betriebsunterbrechung mit deutlich höheren
Ausfällen und längeren Betriebsunterbrechungen zu tun als gewöhnlich.
Daher muss in solchen
Konstellationen eine eigenständige Police mit erhöhter Deckungssumme erwogen
werden.
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