May/Bauer/Dettling-Gutachten

„Das Rx-Versandverbot ist die einzig EU-rechtskonforme Lösung“

Bonn - 02.04.2017, 10:45 Uhr

Dr. Heinz-Uwe Dettling sieht im Rx-Versandverbot die einzig mögliche Antwort auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016. (Foto: Hartlmair)

Dr. Heinz-Uwe Dettling sieht im Rx-Versandverbot die einzig mögliche Antwort auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016. (Foto: Hartlmair)


Rx-Versandverbot als beste und kosteneffizienteste Lösung

Zudem hält Dettling das Urteil selbst für EU-rechtswidrig. Es greife in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitspolitik ein (Art. 168 Abs. 7 AEUV) und stehe im Widerspruch zu zahlreichen anderen EuGH-Urteilen. In Dettlings Augen handelt es sich damit um ein „Nicht-Urteil“, ein „rechtliches Nullum“. Die Frage sei nun, wie man es aus der Welt schaffen kann. Am besten, indem man den Sachverhalt nochmals vor den EuGH bringt, und zwar vor eine große Kammer. Und dann wäre man nicht zuletzt durch das Gutachten vorbereitet.

„Mogelpackung“ begrenzte Boni

Bis dahin gibt es verschiedene Szenarien, wie es weitergehen kann – vier nimmt das Gutachten unter die Lupe: Szenario 1 beleuchtet die Folgen bei einer Untätigkeit des Gesetzgebers, im Szenario 2 werden die Konsequenzen der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung und des vom EuGH außer Betracht gelassenen Sachleistungsprinzips aufgezeigt. Szenario 3 quantifiziert die Auswirkungen auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung, die durch einen insbesondere von der SPD favorisierten „sanften Preiswettbewerb mit beschränkten Boni“ drohen – laut Dettling eine „Mogelpackung“, zumal sich die niederländischen Versender ohnehin nicht an solche neuen Grenzen halten würden. Bleibt Szenario 4: Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieses, so Dettling, sei die einzige Lösung, die EU-rechtskonform wäre. Mehr noch: Das EU-Recht und die Verfassung verlangen es sogar – denn nur so sei die Versorgung sicherzustellen. Der Anwalt ist überzeugt: Die vom Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium vorgebrachten Bedenken, das Rx-Versandverbot sei unions- und verfassungswidrig, sind „völlig unbegründet“. Und die Furcht vor Staatshaftung, die das Bundesfinanzministerium äußert, ist für Dettling rechtlich schlicht „Humbug".

Thesen mit Belegen

May schließlich zeigte die Ansätze des Gutachtens auf: Drei Thesen, die sodann mit Daten und Fakten untermauert werden. Es wird aufgezeigt, dass der Versandhandel in Verbindung mit freien Preisen im Rx-Markt die flächendeckende Versorgung mit Vor-Ort-Apotheken sehr wohl beeinträchtigt. So würden etwa im Szenario der beschränkten Boni mehr als 1000 Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern die einzige Apotheke im Umkreis von fünf Kilometern verlieren. Sodann werden Belege für die These beigebracht, dass diese eingeschränkte Versorgung negative Auswirkungen auf die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung haben wird. Und letztlich auch dafür, dass das Rx-Versandverbot und die Rx-Preisbindung wettbewerbs- und ordnungspolitisch sowie wohlfahrtsökonomisch die adäquaten Instrumente zur Sicherung der Qualität und Effizienz in der Patientenversorgung sind.

Die wichtigste Erkenntnis des Gutachtens ist für May: Das Versandverbot und die Preisbindung seien nicht nur die beste, sondern auch die kosteneffizienteste Lösung – ein in der Tat seltenes Phänomen. Doch hier werde ein Doppelsystem vermieden – den Versandhandel auch aus dem EU-Ausland zuzulassen und im Gegenzug  Vor-Ort-Apotheken zu subventionieren.

Die Annahme, ein freier Wettbewerb führe zu einer besseren Versorgung, ist demnach schlicht nicht zutreffend. Und auch eine Untätigkeit der Politik würde in eine völlig falsche Richtung gehen. Denn eigentlich sollte man Apotheken, die einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung bieten, viel mehr in die ambulante Versorgung einbeziehen. May ist überzeugt, damit nicht zuletzt Wirtschaftlichkeitsreserven heben zu können.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

EuGh Urteil & Gutachten

von Sylvia Trautmann am 04.04.2017 um 8:54 Uhr

Ich finde das Gutachten von RA Uwe Dettling & Wirtschaftsprofessor May sehr fundiert wie auch diesen Artikel darüber. Ich hätte da eine Hausaufgabe für alle selbstständigen Apotheker in Deutschland: Mailen Sie diesen Artikel samt Gutachten und Ihre persönliche Meinung an alle CDU-, SPD- und Linke -Bundestagsabgeordnete, auch an die Grünen. Klagen Sie öffentlich in der Zeitung an. Greifen Sie Rx-Versandverbots-Gegner persönlich an mit Ihrer Meinung und Ihren Gegenargumenten sowie mit dem Vorwurf einer neoliberalen Klientelpolitik. Die Zeitungen schreiben das gerne, denn hier findet ein Kampf statt. Wenn die Apotheker es jetzt nicht lernen, in die öffentliche Kampfarena der Meinungsbildung zu gehen, findet ein un-heldenhafter Tod dieses Berufsstandes statt. Dann sterbe ich lieber heldenhaft oder verliere einen Zahn bei einem Sieg. :-)

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EGH Urteil und Gutachten ?

von Heiko Barz am 02.04.2017 um 18:49 Uhr

Alle Aufzählungen in diesen o.a. Gutachten haben, wenn überhaupt, nur eine besänftigende Wirkung.
Es sind jetzt kurzfristig Fakten geschaffen worden, die jede Möglichkeit einer positiven Änderung vermissen lassen.
Diese Fakten werden, auch wenn bei einer möglichen, für uns positiven Wahlentscheidung im Herbst ein Umdenken stattfinden sollte, zu einer festen Sachlage, und würde dagegen dann zu Apothekers Vorteil entschieden, dann sehe ich die erbosten Versendern, die wieder zu ihrem Vorteil klagen werden.
Wahrscheinlich dann sofort über den so nachhaltig erfolgreichen EU Getichtshof. Da haben sie ja genügend Protektoren und Erfahrung.
Wo bleibt da eigentlich der vom Heiligenschein betäubte Gerechtigkeitswahn des Martin Schulz, der ganz bewusst den hart arbeitenden" kleinen " Bäckermeister in den Fokus rückt und dabei den ( hart arbeitenden ??!! ) Apotheker mit seinen gesetzlich aufgezwungenen Sozialverpflichtungen total vergessen hat.
Diesen Vergleich würde "Heiland" Martin auch aus rein wahltaktischen Gründen niemals verwenden.
Vielleicht wäre es doch überlegenswert, die von Frau Kollegin Patzelt angeregte Plakataktion apothekenweit einzurichten, um vielen Patienten, die auch Wähler sind, die Möglichkeit des richtigen Kreuzes auf dem Wahlzettel vorzuschlagen.
Ich würde allerdings zur besseren Wiedererkennung,die Konterfeis der gegen uns hetzenden Parteiprotagonisten aufzubringen.
Das würde bei den Wahlen in NRW und Schleswig-Holstein zumindest schon mal Wirkung zeigen.

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AW: EGH Urteil und Gutachten

von Karl Friedrich Müller am 03.04.2017 um 9:59 Uhr

Schon längst habe ich mir ein Plakat anfertigen lassen. Das kommt vor der Bundestagswahl zum Einsatz. Ich lasse mir die Haltung der SPD nicht gefallen.
Leute ohne jede Ehre, ohne Wissen, demagogisch und arbeitsplatzvernichtend bestimmen über mein Schicksal und das meiner Mitarbeiter.
Vernichten tausende von Arbeitsplätzen, die nicht einem Konzern gehören, während es bei Konzernen immer ein Argument ist.
Man hat "Bedenken" beim Rx Versand, aber keine bei der Maut, die wohl eher auf wackligen Füßen steht und zudem total unsinnig ist, wenn man nicht die Straßen privatisieren will.
Mein Plakat hebt weniger auf uns, sondern mehr auf die Auswirkungen der Politik auf ALLE ab, weil ich hoffe, dass sich dann mehr Personen angesprochen fühlen.
Neoliberale Politik, die nur den kurzfristigen Kursgewinn von Aktien und Ausschüttung von Dividenen zum Ziel hat, ist nicht nachhaltig. Das sind Werte auf dem Papier, bei denen keinerlei Sachwert dahinter steht. Eine Blase, deren Knall uns alle in den Abgrund zieht.
Sachwerte werden vernichtet, wie die Apotheken, Autobahnen, Bahn, Schulen, Krankenhäuser, usw usw....
Die Regierung bricht den Amtseid!!! Aus persönlichen Vorteilen?
Es ist an der Zeit, die Gewinne aus Aktien und Dividenden zu versteuern. 90% Steuer würde ich vorschlagen. Nur so kommen wir wieder zu einer vernünftigen Politik. Vermögen über 1MRD einziehen! Gewinne über 1 Mrd komplett an den Staat! Es muss für Firmen lukrativer werden, die Mitarbeiter anständig zu bezahlen!

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