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Nicht der erste Rückruf, bei dem Verwirrung entsteht
Das ist nicht der erste Rückruf, bei dem eine derartige Verwirrung entsteht. Ähnliches war vergangenes Jahr bei einem Rückruf eines anderen Notfallpräparats passiert. Damals hatte die Firma Novo Nordisk drei Chargen ihres GlucaGen HypoKit in Deutschland zurückgerufen. Auch da hieß es zuerst, die Apotheken könnten das Mittel gegen Hypoglykämie einfach austauschen. Und auch da wurde dies später korrigiert: Die Patienten sollten sich ein Privatrezept besorgen.
Die AMK hat beim BMG nachgefragt
Die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) hat darüber bereits 2014 informiert. Anlass waren die Rückrufe des Jext® Autoinjektors und Novomix® 30 Flexpens®, bei denen Patienten über die Medien aufgefordert wurden, das betroffene Arzneimittel der Apotheke zurückzugeben und dort unkompliziert Ersatz zu fordern. Die AMK hatte sich daraufhin an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt und nach dessen Rechtsauffassung gefragt,
In einer Veröffentlichung der AMK vom 21.Oktober 2014 heißt es: „Aus den vorgenannten Gründen [unter anderem die AMVV] ist auch im Falle eines (Chargen-)Rückrufs die erneute Ausstellung einer ärztlichen Verschreibung für den Austausch eines Arzneimittels in der Apotheke gegen ein fehlerfreies unverzichtbar.“ Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, die allerdings kumulativ vorliegen müssen. Diese Voraussetzungen wären:
- Die Anwendung des Arzneimittels erlaubt keinen Aufschub („dringender Fall", zum Beispiel Vorliegen einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Situation),
- Der Apotheker muss durch den Arzt vorher über die Rechtmäßigkeit der Abgabe fernmündlich unterrichtet worden sein,
- Der Apotheker muss sich Gewissheit über die Identität des anrufenden Arztes verschafft haben.
- Auch in diesen Fällen ist die Verschreibung vom Arzt unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachzureichen.
Die AMK weist zudem darauf hin, dass das fehlerhafte Arzneimittel vom Patienten unter Umständen erst bei Abgabe des Ersatzpräparates zurückgenommen werden soll, damit keine Versorgungslücken entstehen. Dazu gilt es, die Risiken des Qualitätsmangels gegen die Risiken einer solchen Lücke abzuwägen. Im Falle des Adrenalin-Injektors Fastjekt laute die Empfehlung ganz klar: Keine Rücknahme ohne Ersatz.
3 Kommentare
Fiktion
von Julia Borsch /DAZ.online am 12.04.2017 um 9:21 Uhr
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Fiktion!
von Andreas P. Schenkel am 11.04.2017 um 19:35 Uhr
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AW: Fiktion
von saar manfred am 12.04.2017 um 12:05 Uhr
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