Preisbindung und Versandhandel im Bundestag

EU-Versandapotheken wollen sich in die Bücher schauen lassen

Berlin - 17.05.2017, 16:55 Uhr

Diskussion über Honorar, Versandhandel und Preisbindung: Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden unter anderem Apotheker und Versandapotheker zum Apothekenmarkt befragt. (Foto: DAZ.online)

Diskussion über Honorar, Versandhandel und Preisbindung: Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden unter anderem Apotheker und Versandapotheker zum Apothekenmarkt befragt. (Foto: DAZ.online)


Die EU-Versandapotheken wollen mit aller Kraft nachweisen, dass ihre Marktzuwächse der Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht schaden. Bei der heutigen Besprechung dreier Anträge im Gesundheitsausschuss des Bundestages bot Max Müller, Vorstandsmitglied bei DocMorris, an, interne Rechnungen vorlegen zu wollen. Außerdem wird immer klarer, dass in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Apothekenhonorars bevor steht.

Am heutigen Mittwoch trafen sich im Bundestag die Vertreter mehrerer Fachverbände, um von Gesundheitspolitikern aller Fraktionen zum Apothekenmarkt befragt zu werden. Gegenstand der Diskussion waren drei Anträge: Einerseits wollen die Linken das Rx-Versandverbot und das Ende der Zuzahlungen besiegeln. Andererseits fordern die Grünen in ihrem Antrag eine teilweise Aufweichung der Rx-Preisbindung sowie eine Überprüfung des Apothekenhonorars, um Apotheker künftig mehr für Dienstleistungen als für die Packungsabgabe zu bezahlen.

Bei der Besprechung des Rx-Versandverbotes zeigte sich erneut, wie weit die Meinungen der Versandhändler und der Apotheker auseinander klaffen. Befragt wurden dazu vier Einzelsachverständige, zwei von ihnen Juristen. Als europarechtskonform und verfassungsrechtlich möglich bezeichnete Professor Helge Sodan, Jurist und Experte für öffentliches Recht, das Rx-Versandverbot. Unterstützung erhielt Sodan vom Gesundheitsökonomen Professor Uwe May, der im Auftrag der Noweda und des Deutschen Apotheker Verlags ein gesundheitsökonomisches Gutachten zugunsten des Rx-Versandverbotes verfasst hat.

Juristen-Streit um das Rx-Versandverbot

May wies aus ökonomischer Sicht darauf hin, dass es „erhebliche“ Konsequenzen hätte, wenn die Rx-Preisbindung auch hierzulande aufgeweicht würde. Die Festpreise dienten einerseits dazu, Patienten vor zu hohen Preisen zu schützen und andererseits dazu, das Abrutschen der Preise unter ein Niveau zu verhindern, das sich schädlich für den Erhalt der Apotheke vor Ort auswirken könnte. Er zeigte sich „besorgt“ darüber, dass Arzneimittel im Versandhandel einen „Warencharakter“ bekämen. Wörtlich sagte May: „Arzneimittel hängen mit einer Dienstleistung des Apothekers zusammen. Wenn man sie als ‚Ware‘ deklariert, gewinnt nur der kostengünstigste Anbieter.“ Außerdem setzte diese Sichtweise voraus, dass der Verbraucher „souverän“ sei. „Aber ein kranker Patient ist nicht souverän. Er kennt den wirklichen Beratungsbedarf nicht. Wir als Gesellschaft wollen, dass der Patient eine Beratung erhält und nicht vor die Wahl gestellt wird, ob eine Beratung nötig ist oder nicht.“

Professor Sodan beschäftigte sich mit der Frage, ob das Rx-Versandverbot ein verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit sei. Er wies allerdings darauf hin, dass es für Eingriffe in die Berufsfreiheit Ausnahmen gebe – und eine davon sei der Gesundheitsschutz. „Da Präsenzapotheken nicht nur Abgabestellen, sondern auch Beratungsstellen sind, hat der Bürger ein Interesse an einem möglichst dichten Netz an Apotheken.“ Bevor man dieses Netz gefährde sei ein Eingriff in die Berufsfreiheit verhältnismäßig, also verfassungskonform.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Zahlen aus erster Hand ... für "Sonderschüler" ...

von Christian Timme am 17.05.2017 um 23:56 Uhr

Nicht nur vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Gutachtens von 2hm sind die "eigenen Zahlen" von Herrn Friedemann Schmidt ein genialer Schachzug. Hochachtung ... bitte weiter so ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

RX-Versandverbot

von Dr. Radman am 17.05.2017 um 17:45 Uhr

Danke Herr Schmidt....
Wer macht schon die eigenen Daten public, um die Sache zu dienen?.
Nochmals : Hochachtung...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.