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Gestreckte Zytostatika?
Patienten und Mitarbeiter klagen gegen Zyto-Apotheker
Er soll Zytostatika in mehr als 40.000 Fällen gestreckt und damit womöglich auch klinische Studien verfälscht haben: Ein Apotheker aus Bottrop ist deswegen seit gut einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Nun kommen neue Details ans Licht. So hat der Apotheker dem Mitarbeiter gekündigt, der den Fall als „Whistleblower“ ins Rollen brachte. Auch Patienten wollen demnächst Klage gegen den Apotheker einreichen.
Zum Fall des Zyto-Apothekers Peter S. von der Alten Apotheke
in Bottrop tauchen neue Details auf. Am Mittwoch erschien S. in Begleitung von
zwei Vollzugsbeamten im Saal des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts, wie die „Westdeutsche
Allgemeine Zeitung“ (WAZ) schreibt.
Es ging nicht um die Vorwürfe gegen den Apotheker, der seit gut einem halben Jahr
in Wuppertal in Untersuchungshaft sitzt, da er Krebsmedikamente gestreckt haben
soll – sondern um die Kündigung seines kaufmännischen Leiters Martin P., der
offenbar als „Whistleblower“ den Fall erst ins Rollen gebracht hat.
Laut der Zeitung kündigte ihm der Apotheker fristlos, nachdem er bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet und von den Vorgängen in der Apotheke berichtet hatte. Die Richterin habe deutlich gemacht, dass eine Kündigung wegen Anzeigeerstattung kaum Chancen auf Erfolg haben würde: Der Angestellte habe nicht nur das Grundrecht, sondern vielleicht sogar die Pflicht gehabt, die Vorgänge anzuzeigen. Ein „Whistleblowing“ rechtfertige keine Kündigung, zitiert die WAZ die Richterin.
Doch offenbar hat Peter S. seinem Mitarbeiter noch weitere Pflichtverletzungen zur Last gelegt: So soll er über seine interne Kundennummer private Arzneimittel eingekauft, aber noch nicht abgerechnet haben. Der kaufmännische Leiter hat laut WAZ vor Gericht angegeben, dass eine Verrechnung von Überstunden mit seinem Chef vereinbart worden sei, doch der Apotheker Peter S. erinnere sich nicht hieran. Auf einen Vergleich ließ sich Martin P. nicht ein.
Doch zurück zum eigentlichen Hauptvorwurf gegen den Apotheker: Dem Pharmazeuten wird zur Last gelegt, in mehr als 40.000 Fällen insbesondere monoklonale Antikörper gestreckt zu haben. Doch der Nachweis, bei welchen Patienten dies konkret erfolgte und inwiefern es bei ihnen zu Gesundheitsschäden führte, ist schwer zu führen. Daher konzentriert sich die Staatsanwaltschaft derzeit neben dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Delikten „gegen Leib und Leben“ offenbar auf einen Vorwurf, der sich leichter nachweisen lässt – den des Abrechnungsbetrugs. Peter S. wird vorgeworfen, Schäden in Höhe von 2,5 Millionen Euro verursacht zu haben.
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