Gestreckte Zytostatika?

Patienten und Mitarbeiter klagen gegen Zyto-Apotheker

Bottrop - 26.05.2017, 15:15 Uhr

Schwere Vorwürfe: Der Apotheker soll Zytostatika gestreckt haben. Der Apotheker schweigt noch immer zu den Vorwürfen. (Foto: DAZ.online)

Schwere Vorwürfe: Der Apotheker soll Zytostatika gestreckt haben. Der Apotheker schweigt noch immer zu den Vorwürfen. (Foto: DAZ.online)


Der Apotheker soll seinen Gewinn vervielfacht haben

Ein Beitrag des Online-Magazins „Correctiv.Ruhr“ beleuchtet derweil, wie der Apotheker Peter S. seine Patienten wie auch die Krankenkassen betrogen haben soll. Laut Abrechnungen aus der Apotheke, aus denen das Magazin zitiert, soll der Zyto-Apotheker zwischen 2010 und 2016 unter 100.000 Milligramm des Krebsmittels Abraxane® (Paclitaxel) eingekauft haben, während er hingegen mehr als 250.000 Milligramm verkauft habe – allein mit diesem Arzneimittel soll er seinen Gewinn auf mehr als 900.000 Euro Gewinn verdreifacht haben, so der Vorwurf.

Darüber hinaus soll Peter S. zwischen Sommer 2015 und Januar 2016 rund 16.000 Milligramm des monoklonalen Antikörpers Opdivo® (Nivolumab) eingekauft haben, aber rund 52.000 Milligramm bei den Krankenkassen abgerechnet haben. Bei Xgeva® (Denosumab) soll er ungefähr 2100 Dosen eingekauft und rund 4700 Dosen verkauft haben, bei Cyramza® (Ramucirumab) soll er zwischen 2015 und Mai 2016 rund 20.000 Milligramm eingekauft und rund 50.000 Milligramm abgerechnet haben.

Am 26. Oktober 2016 habe die Kriminalpolizei während verdeckter Ermittlungen gegen den Apotheker einen Infusionsbeutel abgefangen, schreibt „Correctiv.Ruhr“, der auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Essen vom Paul-Ehrlich-Institut in untersucht worden sei. Am 21. November 2016 habe die Behörde in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass der Beutel „ausschließlich Kochsalzlösung, also keinerlei nachweisbaren Wirkstoff” enthielt, zitiert das Magazin aus dem Gutachten. Am 29. November 2016 wurde Peter S. schließlich festgenommen.

Aufgabe der Behörden ist es, zu prüfen, welche Gründe es für das Fehlen des Wirkstoffs sowie dessen Zerfallsprodukte gibt. „Dass sie ohne Spuren aus einer Kochsalzlösung verschwinden, ist undenkbar“, zitiert das Online-Magazin Klaus Peterseim, Vorsitzender des Verbands der Zytostatika herstellenden Apotheker. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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