Gestreckte Zytostatika?

Patienten und Mitarbeiter klagen gegen Zyto-Apotheker

Bottrop - 26.05.2017, 15:15 Uhr

Schwere Vorwürfe: Der Apotheker soll Zytostatika gestreckt haben. Der Apotheker schweigt noch immer zu den Vorwürfen. (Foto: DAZ.online)

Schwere Vorwürfe: Der Apotheker soll Zytostatika gestreckt haben. Der Apotheker schweigt noch immer zu den Vorwürfen. (Foto: DAZ.online)


Tumormarker gingen angeblich nach Apotheken-Wechsel runter

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber DAZ.online erklärte, liegen noch nicht alle Analysen vor. „Wenn wir die letzten Ergebnisse vorliegen haben, werden wir uns an den Abschluss des Verfahrens machen“, sagte sie. Derweil bereitet die Fachanwältin für Medizinrecht, Sabrina Diehl, für zwei Patienten beziehungsweise deren Angehörigen Klagen vor, die in rund zwei Wochen eingereicht werden sollen.

Diehl will versuchen, einen Paragraphen aus dem Bereich der Arzthaftung gegen den Apotheker zu nutzen: Seit einer Änderung des Patientenrechtegesetzes muss nach § 630h BGB in groben Fällen nicht der Patient einen Behandlungsfehler beweisen, sondern der Behandler nachweisen, dass alles ordnungsgemäß ablief. „Wir haben vereinfachte Beweislastregeln für Patienten“, erklärte Diehl gegenüber DAZ.online. „Es gibt keine Referenzentscheidung, es ist einzigartig“, sagt sie. „Wir glauben, dass wir die Regeln für Ärzte hier analog anwenden können.“

Sie glaubt, dass es gute Chancen für ihre Mandanten gibt. „Bei einer Patientin ist es ganz deutlich: Die Tumormarker waren nach dem Wechsel der Apotheke deutlich heruntergegangen“, erklärt sie. Doch sei inzwischen der Tumor gestreut. Die Anwältin will das Gericht davon überzeugen, vom Apotheker den Nachweis zu verlangen, das Arzneimittel in richtiger Dosierung abgegeben zu haben – was ihm womöglich nicht gelingen wird. „Dass sich beim Wechsel des Apothekers schlagartig die Tumormarker deutlich verbessern, stimmt uns positiv für das zivilgerichtliche Verfahren“, betonte Diehl.

Gleichzeitig kritisiert sie, dass die Anklage in dem Strafverfahren dies nicht berücksichtigt – und auch ansonsten zu wenig unternimmt. „Ich finde es sportlich, dass die Staatsanwaltschaft die Flinte ins Korn wirft“, sagte die Anwältin. „Es geht um Menschenleben.“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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