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Niedersachsen
Grüne wollen Versandhandel am Sonntag einschränken
Versandapotheker sehen den Antrag gelassen
Den Arzneimittel-Versandhandel nennen die Grünen an keiner Stelle ausdrücklich. Auf Nachfrage von DAZ.online, ob auch Versandapotheker von dieser Regelung betroffen sein sollten, antworteten die Grünen nicht direkt. Eine Sprecherin erklärte nur, dass es nicht darum gehe, „das Online-Shopping einzuschränken, sondern im Kern darum, den besonderen Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage zu bewahren sowie die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Versandhandel zu stärken. Das Aufgeben von Bestellungen im Internet auch an Sonn- und Feiertagen bleibt davon unberührt.“
Sollten sich die Grünen mit diesem Vorschlag in einer nächsten Landesregierung durchsetzen, wäre das für Niedersachsens Apotheker nicht ganz irrelevant. Denn in Niedersachsen gibt es einige bekannte und größere Versandapotheken wie beispielsweise Sanicare oder Besamex. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) bezweifelt, dass der Antrag überhaupt auf den Arzneimittelmarkt bezogen werden kann. Geschäftsführer Udo Sonnenberg wies gegenüber DAZ.online darauf hin, dass der ursprüngliche Änderungsantrag gar keine Regel zum Versandhandel enthalten habe und etwas „missverständlich“ ausgelegt werde derzeit. Sonnenberg wörtlich: „Eine Einschränkung des Arzneimittelversandhandels ist damit ursprünglich offenbar gar nicht gemeint gewesen.“
Ansonsten stellte Sonnenberg klar, dass jede Versandapotheke auch gleichzeitig eine Vor-Ort-Apotheke sei und durch Notdienste ohnehin an Wochenenden zu Diensten verpflichtet sei. Der BVDVA-Geschäftsführer: „Da eine deutsche Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke ist und damit Notdienste leistet, ergeben sich daraus entsprechende Arbeitszeiten. Mitarbeiter sind jedoch grundsätzlich tariflich gebunden, und hier kann sich eine Versandapotheke logischerweise nicht darüber hinwegsetzen.“
1 Kommentar
Heilige Sonntagsruhe bei den Arzneiverpackern?
von Heiko Barz am 08.06.2017 um 13:24 Uhr
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