Frühe Nutzenbewertung

Pharmaindustrie will Patientenperspektive in der Nutzenbewertung

Berlin - 13.06.2017, 10:10 Uhr

Pharmahersteller sorgen sich um ihre Forschung – werden ihre neuen Arzneimittel die frühe Nutzenbewertung bestehen? (Foto: Bayer)

Pharmahersteller sorgen sich um ihre Forschung – werden ihre neuen Arzneimittel die frühe Nutzenbewertung bestehen? (Foto: Bayer)


Auch der Einfluss auf das Fortschreiten der Erkrankung zählt

Auch Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, verwies darauf, dass sich in der Diskussion über Bewertungsverfahren für neue Arzneimittel die unterschiedlichen Vorstellungen und Sichtweisen von Arzneimittelentwicklern, gemeinsamer Selbstverwaltung und Klinikern widerspiegeln. Wie die Endpunkte gewichtet werden, hält er für besonders essenziell, wenn an dem Verfahren nachjustiert wird. Als problematisch hätten sich immer wieder die Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie und die zur Bewertung herangezogenen unterschiedlichen klinischen Endpunkte wie krankheitsfreies Überleben, progressionsfreies Überleben, Lebensqualität und Gesamtüberleben erwiesen.

Gerade das progressionsfreie Überleben findet seines Erachtens nach zu wenig Aufmerksamkeit. Dabei sei für den Arzt oft schon ein Erfolg, wenn das Arzneimittel das Wachstum des Tumors, also das Fortschreiten der Erkrankung, beeinflussen kann – das Überleben an sich sei nicht unbedingt sein erster Zielpunkt. Deshalb fordert Bruns, „wenn es bei einem Medikament aus der Zulassung Hinweise darauf gibt, dass es das progressionsfreie Überleben verbessert, dann ist das ein Grund, seinen Einsatz in Erwägung zu ziehen."

Doch bei der in Deutschland praktizierten frühen Nutzenbewertung stehe die Kostenperspektive im Vordergrund. Ein Zusatznutzen werde erst anerkannt, wenn ein neues Arzneimittel im Vergleich zum bisherigen Standard das Gesamtüberleben deutlich verbessere. Diese Diskrepanz mache deutlich, dass die Perspektiven in der konkreten Versorgungssituation oft nur sehr schwer mit Kostenüberlegungen vereinbar sind. „Für das Auseinanderdriften der gesetzlich geforderten Zulassung und der Erfüllung von Ansprüchen für die Kostenerstattung eines Medikamentes muss eine Lösung gefunden werden“, sagte Bruns.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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