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Hüffenhardt
Gericht verbietet Arzneimittel-Automaten von DocMorris
DocMorris: LAV verhindert patientenorientierte Versorgung
DocMorris zeigte sich enttäuscht und überschrieb seine Pressemitteilung mit: „Landesapothekerverband verhindert patientenorientierte Versorgung der Gemeinde”. Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich erklärte: „DocMorris steht seit jeher für mehr Wettbewerb und innovative Lösungen im Apothekenmarkt, wie unsere Videoberatung mit Arzneimittelabgabe zeigt. Wir hatten uns daher eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft. Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen."
Freude beim LAV
Der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung hingegen: „Das Gericht ist heute unseren guten und überzeugenden Argumenten gefolgt. Die Arzneimittelabgabe in Hüffenhardt bewegte sich abseits aller Vorschriften und Vorgaben, die für eine erlaubte und apothekenrechtlich einwandfreie Abgabe von Arzneimitteln bestehen“, sagte Ina Hofferberth, LAV-Geschäftsführerin und Rechtsanwältin. Dass sich DocMorris in Hüffenhardt über alle Bestimmungen hinweggesetzt habe, greife stark in den Wettbewerb ein und habe all jene benachteiligt, die sich an Recht und Gesetz halten. Die Botschaft für Hofferberth ist klar: Was dort als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.“
Hüffenhardt ist kein Phantasialand
Hofferberth macht aber auch deutlich, dass der heutige
Erfolg nur ein erster Etappensieg ist. Das „ungleiche Kräftemessen einer großen
Kapitalgesellschaft gegen kleine inhabergeführte Apotheken” werde weitergehen. Doch die Anwältin betont: „Der LAV wird den Kampf für seine Mitglieder mit aller Entschiedenheit
fortsetzen”. Denn: „Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die
öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen
Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine
ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und
Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann. Die Dreistigkeit, mit der man bestehendes
und geltendes Recht ignoriert hat, ist beispiellos”. Würde dies Schule machen,
käme es zu einem Dammbruch – es tue daher gut, wenn nun ein Gericht bestätige, dass auch Hüffenhardt „kein rechtsfreier Raum, kein Phantasialand ist, in dem man sich die Welt
zurechtbiegt, wie man es gerade will.“
6 Kommentare
Entschuldigung
von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:56 Uhr
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Bravo Ina Hofferberth und Team!
von Uwe Hansmann am 14.06.2017 um 17:48 Uhr
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Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 13:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von LAV-Pressestelle am 14.06.2017 um 15:18 Uhr
AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von Frank Ebert am 14.06.2017 um 17:56 Uhr
AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön
von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:46 Uhr
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