Hüffenhardt

Gericht verbietet Arzneimittel-Automaten von DocMorris

Berlin - 14.06.2017, 13:30 Uhr

Erstmal wieder zu: Das Landgericht Mosbach hat die sofortige Schließung des DocMorris-Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. (Foto: diz)

Erstmal wieder zu: Das Landgericht Mosbach hat die sofortige Schließung des DocMorris-Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt angeordnet. (Foto: diz)


DocMorris muss seine Videoberatung mit Arzneimittelabgabe im baden-württembergischen Hüffenhardt vorläufig schließen. Das Landgericht Mosbach hat DocMorris verboten, dort apothekenpflichtige und/oder verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abzugeben. Gleichzeitig wurde DocMorris für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro‚ ersatzweise Ordnungshaft, angedroht. 

Am heutigen Mittwochmittag waren die Augen und Ohren der Apothekenwelt auf Mosbach gerichtet: Am Landgericht der größten Stadt des Neckar-Odenwald-Kreis wurde um 13 Uhr das erste Urteil im Fall DocMorris in Hüffenhardt gesprochen - und zwar in dem vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg geführten Verfahren. Nach der im Eilverfahren ergangenen Entscheidung darf DocMorris nur noch freiverkäufliche Arzneimittel in Hüffenhardt abgeben. Die Abgabe apothekenpflichtiger und verschreibungspflichtiger Arzneimittel bleibt tabu. DocMorris hat entsprechend angekündigt, seine Videoaberatung vorläufig zu schließen.

Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die von DocMorris in Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln unzulässig sei. Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über ein Videoterminal angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zur einer Bestellung über den Versandhandel. Denn beim Versandhandel sei sich der Kunde bewusst, dass er einige Zeit warten muss, bis er seine Bestellung erhält. Der Kunde, der die Medikamentenausgabestelle in Hüffenhardt aufsuche, beabsichtige hingegen, das Arzneimittel gleich mitzunehmen, wie bei einer zugelassenen Präsenzapotheke. Außerdem sei, wie bei einer Präsenzapotheke, der Kundenkreis der Abgabestelle in Hüffenhardt örtlich eingeschränkt, während den Versandhandel die regelmäßig jedermann zur Verfügung stehende Bestellmöglichkeit auszeichne.

Das Gericht sieht durch das Vorgehen von DocMorris in Hüffenhardt Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung verletzt. Nach den hier maßgeblichen Vorschriften sei der Apotheker verpflichtet, bei Unklarheiten die Verschreibung vor der Abgabe des Arzneimittels zu ändern, dies auf der Verschreibung zu vermerken und zu unterschreiben. Weiterhin müssten jeder Verschreibung neben bestimmten Angaben das handschriftliche Namenszeichen des Apothekers oder des sonst befugt handelnden pharmazeutischen Personals hinzugefügt werden. Eine solche Unterschrift sei in Hüffenhardt vor der Abgabe eines Medikaments durch den Medikamentenausgabeautomaten nicht möglich.

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Das Landgericht sah auch trotz des parallel laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen Verfügungsgrund und ein Rechtsschutzbedürfnis für die einstweilige Verfügung gegeben. 

DocMorris: LAV verhindert patientenorientierte Versorgung

DocMorris zeigte sich enttäuscht und überschrieb seine Pressemitteilung mit: „Landesapothekerverband verhindert patientenorientierte Versorgung der Gemeinde”. Vorstandsvorsitzender Olaf Heinrich erklärte: „DocMorris steht seit jeher für mehr Wettbewerb und innovative Lösungen im Apothekenmarkt, wie unsere Videoberatung mit Arzneimittelabgabe zeigt. Wir hatten uns daher eine Rechtsprechung im Sinne der Einwohner Hüffenhardts erhofft. Das Urteil erschwert es, die Situation in ländlichen Regionen zu verbessern und die Chancen der Digitalisierung als Lösung zu begreifen."

Freude beim LAV

Der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung hingegen: „Das Gericht ist heute unseren guten und überzeugenden Argumenten gefolgt. Die Arzneimittelabgabe in Hüffenhardt bewegte sich abseits aller Vorschriften und Vorgaben, die für eine erlaubte und apothekenrechtlich einwandfreie Abgabe von Arzneimitteln bestehen“, sagte Ina Hofferberth, LAV-Geschäftsführerin und Rechtsanwältin. Dass sich DocMorris in Hüffenhardt über alle Bestimmungen hinweggesetzt habe, greife stark in den Wettbewerb ein und habe all jene benachteiligt, die sich an Recht und Gesetz halten. Die Botschaft für Hofferberth ist klar: Was dort als verlängerter Arm eines zulässigen Versandhandels ausgegeben werden sollte, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.“

Hüffenhardt ist kein Phantasialand

Hofferberth macht aber auch deutlich, dass der heutige Erfolg nur ein erster Etappensieg ist. Das „ungleiche Kräftemessen einer großen Kapitalgesellschaft gegen kleine inhabergeführte Apotheken” werde weitergehen. Doch die Anwältin betont: „Der LAV wird den Kampf für seine Mitglieder mit aller Entschiedenheit fortsetzen”. Denn: „Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann. Die Dreistigkeit, mit der man bestehendes und geltendes Recht ignoriert hat, ist beispiellos”. Würde dies Schule machen, käme es zu einem Dammbruch – es tue daher gut, wenn nun ein Gericht bestätige, dass auch Hüffenhardt „kein rechtsfreier Raum, kein Phantasialand ist, in dem man sich die Welt zurechtbiegt, wie man es gerade will.“ 

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Das Landgericht Mosbach wird noch in vier weiteren Eilverfahren Urteile zum Fall Hüffenhardt sprechen. Für den 21. Juni ist die nächste Urteilsverkündung anberaumt. Dann geht es um die Verfahren der drei Apothekerinnen und Apotheker, die von Noweda unterstützt werden. DocMorris hatte diese Unterstützung in der mündlichen Verhandlung als rechtsmissbräuchlich kritisiert. Zudem hatten die Vertreter der Versandapotheke bestritten, dass zwischen DocMorris und den in der Hüffenhardter Umgebung gelegenen Apotheken ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Dass die Vorsitzende Richterin am Landgericht Karin Hark in diesen Fällen zu einem anderen Ergebnis kommen wird als heute, ist zwar nach dem heutigen Urteil schwer vorstellbar. Es würde aber ohnehin nichts daran ändern, dass Hüffenhardt erst einmal geschlossen bleibt.

Berufung, Hauptsacheverfahren und Verwaltungsgericht

Grundsätzlich sollte man auch im Hinterkopf behalten: Bei einer einstweiligen Verfügung findet nur eine sogenannte „summarische Prüfung“ der Rechtslage statt – das liegt daran, dass es sich um ein Eilverfahren handelt. Es soll also schnell gehen, eine rechtlich vertiefte Prüfung ist nicht gefordert – diese ist dem sogenannten „Hauptsacheverfahren“ vorbehalten, das parallel zu oder nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren angestrengt werden kann.

Kommt das Gericht im Eilverfahren also zu der Erkenntnis, dass der Anspruch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht und überdies so dringlich ist, dass er schnellstmöglich bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gesichert werden sollte, erlässt es die einstweilige Verfügung. Das letzte Wort ist heute also noch nicht gesprochen worden – aber das Mosbacher Urteil wird auf jeden Fall ein Wegweiser sein.

Das am heutigen Mittwoch verkündete Urteil ist mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar. Diese kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden. DocMorris hat schon im Vorfeld angekündigt, im Fall einer für sie ungünstigen Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Mehr Bedeutung werden die vor dem Verwaltungsgericht anstehenden Entscheidungen haben. Dort geht es um die Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe – sowohl in einem Eil- als auch in einem Hauptsachverfahren. Hier ist DocMorris selbst Antragstellerin beziehungsweise Klägerin – ihr Gegner ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Entschuldigung

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:56 Uhr

Werter LAV, ich wollte mich nicht bei den Falschen bedanken, das geschah einfach im Eifer des Gefechtes, schmälert aber den Dank um kein Stück! Es ist doch heute schon mal ein Signal für uns und umso besser, dass mehrere Parteien sich dem annehmen (wenn auch zu wenige..aber gut)!

Gleichzeitig sollten wir uns immer vor Augen führen, dass der Markt einfach im Umbruch ist und ich hoffe, wir haben gestalterische Möglichkeiten und Ideen, bevor es (wieder) Andere (Kapitalgesellschaften) machen.

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Bravo Ina Hofferberth und Team!

von Uwe Hansmann am 14.06.2017 um 17:48 Uhr

"Es widerspricht unserem Rechtsempfinden zutiefst, wenn die öffentlichen Apotheken alle Vorgaben und Regularien für einen rechtmäßigen Betrieb streng einhalten – und bei Nichtbeachtung bestraft werden, während eine ausländische Kapitalgesellschaft sich über geltendes Apotheken- und Arzneimittelrecht hinwegsetzen kann. Die Dreistigkeit, mit der man bestehendes und geltendes Recht ignoriert hat, ist beispiellos”

Man kann diesen - von Ina Hofferberth gesagten Satz - nicht oft genug wiederholen.

Und Max Müller, Sie lesen hier ja mit: Es läuft eben nicht nach dem Motto "Frech kommt weiter".

( P.S. Sollten wir und in Aachen sehen geht der erste Wein auf mich :-) )

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Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 13:45 Uhr

an unsere 3 KollegInnen, dass sie den Kampf in unser aller Namen aufgenommen haben! Bitte jetzt auch um die verloren gegangenen Umsätze klagen (der Vollständigkeit halber).

Ich hoffe, die weiteren Urteile gehen in genau diese Richtung, es wird Zeit, dass den Unternehmen der Stecker gezogen wird, die sich permanent über Gesetze und Regeln hinweg setzen (so wie Uber zum Beispiel -- die brüsten sich damit, lieber hinterher um Entschuldigung zu bitten, als vorher um Erlaubnis! Schweinerei! Und das Wort "Entschuldigung" käme DocMo eh niee über die Lippen...).

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AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von LAV-Pressestelle am 14.06.2017 um 15:18 Uhr

Hallo, Frau Patzelt,

der LAV freut sich wie Sie! Das Urteil heute hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg erwirkt. Das Verfahren Ihrer drei KollegInnen folgt erst noch.

Viele Grüße!

AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Frank Ebert am 14.06.2017 um 17:56 Uhr

So lieb Frau Patzelt auch sein mag, Sie verwechselt auch viel

AW: Ein ehrliches und herzliches Dankeschön

von Christiane Patzelt am 14.06.2017 um 19:46 Uhr

Werter Kollege Ebert,
dass ich viel verwechsel liegt an 2 Dingen:

1) Ich bin ein Mensch, ich irre auch - zutiefst un-apothekerlich, ich weiß...
2)Ich stehe meist im HV und lese viele Dinge nur oberflächlich, aus Mangel an Zeit und Personal oft nicht anders machbar.
3) Ich nehme mir Ihr Urteil zu Herzen und lass die Apotheker Apotheker sein und kümmer mich künftig einfach nur noch um meinen Scheiß, dann sind Sie nicht weiter belästigt oder belustigt. Wann waren Sie zuletzt bei den Politikern im Büro und haben "für unsere Sache Apotheke vor Ort" gekämpft?
4) Mich als lieb zu bezeichnen, wird mir nicht gerecht, als Unternehmerin ist man per se nicht lieb.
5) Ja, ich nehme alles persönlich

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